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Dieser Fehler beim Umzug kann Bezieher von Bürgergeld / Grundsicherung teuer zu stehen kommen – Urteil!

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Mecklenburg‑Vorpommern unter dem Az: L 10 AS 219/24 hat vor dem Hintergrund eines Umzugs für Bezieher von Bürgergeld bzw. Grundsicherung eine zentrale Botschaft: Wer schon umgezogen ist, kann sich die nachträgliche „Zusicherung“ der Umzugskosten durch das Jobcenter in der Regel sparen – ein Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage besteht dann nicht mehr. Für Bürgergeld-Beziehende ist das Urteil deshalb wichtig, weil es klarstellt, wie riskant ein Umzug ohne vorherige Klärung mit dem Jobcenter sein kann und welche prozessualen Grenzen es später vor Gericht gibt. Einzelheiten in nachfolgenem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Worum ging es in dem Verfahren?

In dem Verfahren L 10 AS 219/24 vor dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern stritt ein Bürgergeld-Bezieher mit dem Jobcenter um die Zusicherung der Kosten für eine neue Unterkunft nach einem geplanten Umzug. Der Leistungsberechtigte war bereits in die neue Wohnung gezogen, ohne die Entscheidung über die Zusicherung abzuwarten – erst danach wollte er die Zustimmung des Jobcenters gerichtlich erzwingen.

Das Sozialgericht hatte die Klage bereits abgewiesen; dagegen legte der Kläger Berufung ein, über die nun das LSG Mecklenburg‑Vorpommern mit Beschluss vom 25.07.2025 entschied. Parallel dazu wurde später auch das Bundessozialgericht mit der Sache befasst (Az. B 4 AS 126/25 AR), was die grundsätzliche Bedeutung des Themas unterstreicht.

Kernaussage: Kein Rechtsschutzbedürfnis nach bereits erfolgtem Umzug

Das LSG formuliert klar: Für eine Klage auf Zusicherung der Aufwendungen für Unterkunft nach § 22 SGB II fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Umzug bereits abgeschlossen ist. Die Zusicherung ist als vorbeugende, in die Zukunft Entscheidung konzipiert; ist die neue Wohnung schon bezogen, kann die begehrte Rechtswirkung nicht mehr eintreten.

Stattdessen ist nach dem Umzug allein entscheidend, ob das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der neuen Unterkunft in den laufenden Bewilligungsbescheiden ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Gegen diese konkreten Leistungsbescheide können sich Betroffene mit Widerspruch und Anfechtungs‑/Leistungsklage wenden – eine reine „Zusicherungsklage“ geht dann ins Leere.

Praktische Folgen für Bürgergeld-Beziehende

Für die Praxis bedeutet das Urteil:

  • Wer umziehen will, sollte immer vor Vertragsabschluss und Umzug die Zusicherung der neuen Unterkunftskosten einholen und eine schriftliche Entscheidung des Jobcenters abwarten.
  • Erfolgt der Umzug trotzdem vorher, ist der Weg über eine Klage auf Zusicherung versperrt; dann muss direkt gegen die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide vorgegangen werden, wenn das Jobcenter die neue Miete nicht oder nur teilweise anerkennt.

Damit verschärft die Entscheidung die Risiken für „vorschnelle“ Umzüge ohne vorherige rechtliche Klärung durch das Jobcenter. Bereits in früherer Rechtsprechung hatte das Bundessozialgericht betont, dass Zusicherungen zu Unterkunftskosten eine wichtige Steuerungsfunktion für Jobcenter und Leistungsberechtigte haben – das LSG setzt hier konsequent an und zieht die prozessuale Linie fort.

Umzug – ein hochaktuelles Thema

Für viele Bürgergeld-Beziehende ist das Thema Umzug hochaktuell – sei es wegen steigender Mieten, familiärer Veränderungen oder Jobwechsel. Das Urteil des Landesszozialgerichts L 10 AS 219/24 zeigt exemplarisch, dass ein unbedachter Wohnungswechsel gravierende finanzielle Folgen haben kann, wenn das Jobcenter die neue Miete später nicht als angemessen anerkennt. Gleichzeitig macht der Beschluss deutlich, wie wichtig die richtige prozessuale Strategie ist: Nicht jede „gefühlte Ungerechtigkeit“ lässt sich mit der passenden Klageart vor Gericht durchsetzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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