1. Neuer Rentenzuschlag ab Dezember 2025
Ab Dezember 2025 erhalten etwa drei Millionen Bestandsrentner einen Rentenzuschlag nach § 307i SGB VI. Das betrifft vor allem Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, die in den Jahren 2001 bis 2018 begonnen haben. Die Berechnung erfolgt automatisch und führt spürbar zu höheren Auszahlungen. Ein eigener Rentenantrag ist nicht erforderlich. Diese Änderung verbessert die finanzielle Lage zahlreicher Rentner deutlich und sorgt künftig für eine gerechtere Einbeziehung bei Rentenerhöhungen.
2. Rentenzahlungstermin Dezember 2025
Die gesetzliche Rente wird regulär am Monatsletzten ausgezahlt – im Dezember 2025 ist dies eigentlich der 31.12.2025 (Silvester). Da dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Auszahlung vorgezogen am 30.12.2025. Das betrifft sowohl vorschüssige Zahlungen für Januar als auch nachschüssige Zahlungen für Dezember. Rentner sollten dies beim eigenen Finanzmanagement berücksichtigen.
3. Diese Jahrgänge können ab Dezember erstmals in Altersrente gehen
Je nach Versicherungsdauer und Rentenart gibt es für folgende Jahrgänge die Möglichkeit, ab Dezember 2025 erstmals in die Altersrente zu starten:
- Regelaltersrente: Geburtsdaten 02.09.1959 bis 01.10.1959 (mit Rentenalter 66 Jahre und 2 Monate).
- Altersrente für langjährig Versicherte: 02.11.1962 bis 01.12.1962 (mit Rentenalter 63 Jahre, 35 Jahre Wartezeit, 13,2 % Abschlag).
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Jahrgänge 02.12.1963 bis 31.12.1963 (Rentenalter 61 Jahre und 10 Monate, GdB 50, 10,8 % Abschlag).
- Besonders langjährig Versicherte: 02.05.1961 bis 01.06.1961 (Rentenalter 64 Jahre und 6 Monate, 45 Jahre Wartezeit, ohne Abschlag).
4. Fristende: Steuererklärung 2021 bis 31.12.2025
Wer noch keine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben hat, sollte dies bis spätestens zum 31.12.2025 tun. Danach erlischt der Anspruch auf Erstattung für dieses Steuerjahr unwiderruflich. Gerade für Rentner kann dies steuerliche Vorteile und Rückzahlungen bringen.
5. Verbesserte Zurechnungszeit für neue EM-Renten
Bei Erwerbsminderungsrenten, die ab Dezember 2025 beginnen, gilt eine verlängerte Zurechnungszeit bis zum 66. Lebensjahr und zwei Monate. Diese Änderung sorgt für höhere monatliche Rentenzahlungen bei neuen Fällen. Geregelt ist dis in § 253a SGB VI.
6. Letzte Monatsfrist für Altersrente schwerbehinderter Menschen unter 62 Jahren
Für den Geburtsjahrgang 02. Dezember bis 31. Dezember 1963 ist der Dezember 2025 die letzte Gelegenheit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor dem 62. Geburtstag (mit Abschlag) zu beantragen. Danach verschieben sich die Eintrittsmöglichkeiten auf das Folgejahr.
7. Aktivrente: Gesetzesnovelle im Dezember 2025
Der Dezember bringt auch wichtige politische Weichenstellungen: Am 01.12.2025 findet eine Expertenanhörung zur Aktivrente statt, am 05.12.2025 folgt die erste Lesung im Bundestag. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize für das Weiterarbeiten im Alter ab der Regelaltersgrenze zu schaffen.
Im Dezember 2025 gibt es nicht nur grundlegende Reformen und neue Zuschläge für Rentner, sondern auch weitere wichtige Themen, die für einen finanziell und organisatorisch sicheren Ruhestand entscheidend sind.
8. Steuer und Krankenversicherung: Worauf Rentner achten müssen
- Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für alle, die 2025 neu in Rente gehen, auf 83,5 % (gilt auch noch für Dezember). Wer nicht rechtzeitig alle Belege und Bescheinigungen (z.B. für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) sammelt, zahlt im Zweifel mehr Steuern.
- Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden jedes Jahr neu festgelegt – für 2026 droht ein Anstieg auf bis zu 2,5%. Wer betroffen ist, kann im Dezember 2025 sein Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einer günstigeren Kasse wechseln.
- Bei Betriebsrenten gibt es eine kleine Entlastung: Der Freibetrag steigt ab Januar 2026 auf rund 187 Euro, bevor Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
9. Clever die Rente erhöhen: Sieben Wege für mehr Geld
Wer strategisch handelt, kann die eigene Rente deutlich anpassen:
- Späterer Rentenbeginn erhöht die monatliche Auszahlung um 0,5% pro Monat.
- Wer nach Rentenbeginn weiterarbeitet (Flexirente), steigert die Rente durch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge.
- Kindererziehungszeiten und Pflege von Angehörigen bringen zusätzliche Entgeltpunkte.
- Freiwillige Sonderzahlungen kurz vor Rentenbeginn sind möglich und oft lukrativ.
Es lohnt sich, alle Versicherungszeiten klären zu lassen und die gestellte Rentenanträge früh genug einzureichen, da sich Verzögerungen direkt auf die Auszahlung auswirken können.
10. Persönliche Organisation: Fahrpläne und Bankwege
- Die Barauszahlung der Rente wird zum Jahresende eingestellt. Die Auszahlung erfolgt fortan ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto – wer bisher noch kein eigenes Konto nutzt, muss jetzt handeln.
- Es gibt im Dezember zudem Änderungen bei Fahrplänen (z.B. mehr ICE-Verbindungen und Linienänderungen für Bahnreisende), die Rentner bei Urlaubs- oder Familienreisen berücksichtigen sollten.youtube
11. Bürgergeld und Grundsicherung: Auswirkungen durch neuen Zuschlag
Der Rentenzuschlag zählt (nicht erst ab Dezember 2025) als Einkommen, auch wenn er in die reguläre Rentenzahlung integriert ist. Das beeinflusst die Berechnung von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter – wer solche Leistungen bezieht, muss die Mitteilung genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, falls Nachteile entstehen.
Übersichtstabelle: Alle Neuerungen und Änderungen bei der Rente im Dezember 2025
| Änderung | Details und Wirkung |
|---|---|
| Rentenzuschlag (§ 307i SGB VI) | Verbesserung für Millionen Rentner, automatische Anpassung |
| Rentenzahlungstermin | Auszahlung vorgezogen am 30.12.2025 |
| Neue Altersrente-Jahrgänge | Geburtsdaten siehe oben, Start im Dezember möglich |
| Steuererklärung 2021 Frist | Endgültig bis 31.12.2025, danach kein Erstattungs-Anspruch mehr |
| Zurechnungszeit EM-Rente | Verlängert auf 66 Jahre und 2 Monate ab Rentenbeginn |
| Letzter Monat Altersrente Schwerbehinderte | Für Jahrgang 12/1963, ab 2026 gilt neue Altersgrenze |
| Aktivrente – Gesetzgebung | Expertenanhörung & Bundestag-Lesung im Dezember |


