Grundsicherung im Alter und Kleinbetragrente

  • Ich erhalte demnächst Altersrente, die so gering ausfällt, dass ich Grundsicherung im Alter beantragen werde.

    Auch eine Riester-Rente ist fällig. Ebenfalls sehr geringfügig. So dass mir gleich die gesamte Summe (ca. 7000 Euro) überwiesen wird, als sogenannte Kleinbetrag-Rente.

    Wie wird sich diese Auszahlung auf die Berechnung und Höhe meiner Grundsicherung im Alter auswirken?

    Wird der Betrag als Vermögen (mit den relevanten Freibetragsgrenzen) gewertet?

    Oder vielleicht wieder virtuell in monatliche Rentenbeträge aufgesplittet, die dann mit die Berechnungsgrundlage für die Grundsicherung sind? Oder …?

    Vielen Dank für Ihre Experten-Auskunft in diesem wahrscheinlich nicht alltäglichen Fall,

    Mit freundlichen Grüßen

    rombus

  • Bei der Grundsicherung im Alter gibt es eine Vermögensfreigrenze von 10.000,--EUR für Alleistehende, 20.000,--EUR für Paare. Wenn durch die Auszahlung einer sog. Kleinbetragsrente diese Grenzen nicht überschritten werden, ist die einmalige Auszahlung sozialhilferechtlich nicht anrechenbar/verwertbar.