• Hallo,

    habe gehört, dass ich auch als Bürgergeld Empfänger Mitglied in einem csc sein darf. Stimmt das ? Gebe dort Monat zw. 120 u. 150 Euro aus, komme trotzdem zurecht. Ist das rechtens?

  • Grundsätzlich ist das Jobcenter keine Ausgabenpolizei und kontrolliert auch nicht, was Du sonst so in Deinem Leben tust... Inwieweit Dein Konsum Einfluss auf Deine Arbeitsfähigkeit hat, kann hier natürlich niemand beurteilen. Denn eigentlich sollte das Bürgergeld ja nur kurzfristig bezogen wird, bis man wieder auf eigenen Füßen steht.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Auch wenn der Cannabiskonsum jetzt (leider) weitgehend legal ist - die Frage, ob es bürgergeldrelevant ist, wenn man Mitglied in einem Drogenanbauverein ist, und etwa 1/4 des monatlichen Regelbedarfs für Drogen ausgibt, ist ja wohl das Letzte... Die Hinweis von Toetje auf die Arbeitsfähigkeit, wenn man zugekifft ist, stellt sich selbstverständlich auch.

    Schöne Grüße
    ubu