Hallo miteinander,
wie wirkt sich eine Erbschaft > 60.000 Euro während eines laufenden Bewilligungszeitraums auf das Wohngeld aus?
Lt. § 21 Nr. 3 WoGG besteht ein Anspruch nicht bei missbräuchlicher Inanspruchnahme, insb. erheblichen Vermögens.
Für die Beurteilung maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung (VG Berlin, Urteil vom 14.01.2020 – VG 21 K 178.19, Rn. 11).
Ich sehe in §§ 27, 28 WoGG auch keinen Mitteilungs- oder Änderungstatbestand bei einem Vermögenszufluss (ausgehend davon, dass mögliche Zinseinkünfte aus dem Vermögen das EInkommen nicht um > 15% erhöhen).
Hat demnach eine Erbschaft während des Leistungsbezuges keine Auswirkungen?