Der Bürgergeld Regelsatz wird jährlich an die Entwicklung der Preise angepasst. Normalerweise erfolgt die Bürgergeld Erhöhung zum 1. Januar eines jeden Jahres. Auch zum 1. Januar 2024 wird es voraussichtlich eine Erhöhung des Bürgergeld Satzes geben. Nach den vorliegenden Daten wird der Regelsatz auf 537 Euro angehoben werden. Das gilt für den Eckregelsatz. Die Zahlen basieren auf dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Dies ist eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes um 7 Prozent.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Prognose handelt. Die genauen Zahlen werden von der Bundesregierung erst Ende dieses Jahres veröffentlicht. Es ist auch eine Erhöhung nur um 6 Prozent oder aber sogar um 8 Prozent denkbar.
Was ist der Existenzminimumbericht der Bundesregierung?
Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung legt die „maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima“ fest. Jedem Bundesbürger muss nach Abzug der Steuern noch so viel von seinem Einkommen bleiben, dass er mit diesem Geld seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann. Jeder Mensch muss in Würde leben können. So steht es im Grundgesetz, das die Menschenwürde schützt.
Der sozialhilferechtliche Mindestbedarf ist gleichzeitig der Maßstab für einkommensteuerliche Existenzminimum. Die Höhe des Bürgergeldes und da sächlichen Existenzminimum des Steuerrechts müssen also übereinstimmen.
Um wie viel erhöht sich der Bürgergeld Regelsatz 2024?
Die Höhe des Bürgergeldes und die jährliche Anpassung des Regelsatzes erfolgt in zwei Schritten. Es gibt zum einen die Basisfortschreibung und dann die ergänzenden Fortschreibung. Beides ist im
Was ist die Basisfortschreibung?
Bei der Basisfortschreibung des Bürgergeldes handelt es sich um eine „gesamtdeutsche Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)“.
Die Entwicklung der Preise und Löhne als Mischindex ist folglich maßgeblich für die jeweils aktuelle Höhe des Bürgergeldes.
Was ist die Ergänzende Fortschreibung?
Die ergänzende Fortschreibung ist neu. Mit ihrer Hilfe soll die aktuelle Inflation besser berücksichtigt werden. Das funktioniert,m indem die Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres ermittelt wird. Es werden somit die einzelnenWerte des aktuellen Jahres den Werten des vorausgegangenen Jahres gegenübergestellt
Höhe Bürgergeld Regelsatz 2024
In ihrem Existenzminimumbericht hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Regelsatzes für 2024 angekündigt. Danach soll es eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes um 6 bis 8 Prozent geben.
Wir sind bei nachfolgender Berechnung der Höhe des Bürgergeldes 2024 vom Mittelwert 7 Prozent ausgegangen. Danach beträgt der Bürgergeld Eckregelsatz zum 1. Januar 2024 537 Euro. Das ist ein Plus von 35 Euro.
Der Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 um 7 Prozent stellt sich für die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen wie folgt dar:
Tabelle Höhe Bürgergeld Regelsatz 2024 + Erhöhung
Regelbedarfsstufe | Bürgergeld Regelsatz 2024 | Personengruppe |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 537 Euro (+35 Euro) | Alleinstehende Person |
Regelbedarfsstufe 2 | 482 Euro (+32 Euro) | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft |
Regelbedarfsstufe 3 | 430 Euro (+28 Euro) | Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
Regelbedarfsstufe 4 | 449 Euro (+29 Euro) | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
Regelbedarfsstufe 5 | 372 Euro (+24 Euro) | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelbedarfsstufe 6 | 340 Euro (+22 Euro) | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Zusammensetzung Erhöung Bürgergeld Regelsatz zum 01.01.2024
Lebensbereich Regelbedarf | Prozentsatz Bürgergeld Regelsatz Erhöung | Euro-Betrag Regelsatz Anteil |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34, 70 Prozent | 186,34 Euro |
Bekleidung Schuhe | 8,30 Prozent | 44,57 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 Prozent | 47,47 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 Prozent | 32,70 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 Prozent | 20,51 Euro |
Verkehr | 8,97 Prozent | 48,17 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 Prozent | 48,00 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 Prozent | 52,41 Euro |
Bildungswesen | 0,36 Prozent | 1,90 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen | 2,61 Prozent | 14,01 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 Prozent | 42,85 Euro |
Gesamt | 100 Prozent (Rundungsdifferenz) | 537 Euro (Rundungsdifferenz) |