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Bürgergeld Miete –  in welcher Höhe übernimmt das Jobcenter? 345 Euro oder 781 Euro?

Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter auch die Miete, also die Kosten der Unterkunft (KdU). Doch in welcher Höhe wird die Miete durch das Jobcenter übernommen? Pauschal lässt sich nur antworten: Das Jobcenter übernimmt die Miete dann in voller Höhe, wenn sie angemessen ist. Wie hoch eine angemessene Miete ist, ist von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ist in Leipzig beispielsweise ein Miete für einen Person in Höhe von 345 Euro angemessen, so sind es in München 781 Euro.

Nachfolgend haben wir die Angemessenheitsgrenze für Mieten einiger wichtiger Großstädte Deutschlands zusammengestellt.

Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft: Miete inklusive Nebenkosten

Bezieher von Bürgergeld erhalten – wie schon kurz angerissen – nicht nur monatlich den Regelsatz auf ihr Girokonto überwiesen. Das örtlich zuständige Jobcenter übernimmt auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten. Es gilt jedoch immer: die Unterkunftskosten müssen angemessen sein!

Karenzzeit als Ausnahme von der Pflicht zur Angemessenheit

Das erste Jahr des Bezugs von Bürgergeld gilt als Karenzzeit. In diesem Zeitraum prüft das Jobcenter nicht, ob die Miete angemessen ist. Die Leistungsbezieher sollen sich darauf konzentrieren, möglichst schnell eine neue Arbeit zu finden. Sie sollen nicht mit der Suche nach einer neuen Wohnung belastet werden.

Angemessenheit der Miete in Deutschlands Großstädten

Vom Jobcenter einer jeden Gemeinde bzw Stadt werden Obergrenzen bzw. Richtwerte festgelegt, bis zu diesen eine Wohnungsmiete noch als angemessen gilt. Dabei handelt es sich um die Kaltmiete und um die kalten Nebenkosten. Die Heizkosten werden separat berücksichtigt.

Es ist also tatsächlich so, dass in jeder Stadt unterschiedliche Summen vom Jobcenter für ähnliche Wohnungen gezahlt werden. Die Angemessenheit der Miete hängt von den örtlichen Gegebenheiten, dem örtlichen Mietspiegel ab. Auch die konkrete Fall, die persönliche Situation der Bürgergeld Bezieher fließt in die Frage der Angemessenheit mit ein.

Wichtig ist, dass die Frage der Angemessenheit der Miete mit dem Jobcenter vor Abschluss, also Unterzeichnung eines Mietvertrages, geklärt wird.

Nachfolgend nun die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit in den unterschiedlichen Städten Deutschlands

Bürgergeld: Mietobergrenze  Berlin

Berlin ist die Hauptstadt und größte Stadt Deutschlands. In der Stadt Berlin leben 3,7 Millionen Menschen im Jahr 2023.

Sieht man sich die Zahlen des Jobcenters Berlin Mitte für die Mietobergrenzen an, so ergibt sich für Bezieher von Bürgergeld folgender Richtwert bzw. ergeben sich folgende Mietobergrenzen (gerundet) :

Tabelle Mietobergrenzen Berlin

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person426 Euro
2 Personen515 Euro
3 Personen634 Euro
4 Personen713 Euro
5 Personen 857 Euro
je weitere Personzzgl. 100 Euro

Diese Zahlen sind keine absoluten Zahlen, denn es gibt Zuschläge, falls der Bürgergeld Bezieher von Wohnungslosigkeit bedroht ist.  

Bürgergeld: Mietobergrenze Hamburg

In der Stadt Hamburg leben etwa 1,9 Millionen Menschen im Jahr 2023. Für Hamburg ergeben sich folgende Mietobergrenzen für Bürgergeld Bezieher, wenn man der offiziellen Webseite der Hansestadt folgt (Zahlen gerundet):

Tabelle Mietobergrenze Hamburg

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person543 Euro
2 Personen659  Euro
3 Personen780   Euro
4 Personen938  Euro
5 Personen1.272 Euro
6 Personen1.443 Euro
je weitere Personzzgl. 180 Euro

Auch in Hamburg gibt es möglicherweise Zuschläge auf die Mietobergrenze, wenn eine besondere Situation beim Bürgergeld Bezieher vorliegt.

Bürgergeld: Mietobergrenze  München

München ist die drittgrößte Stadt Deutschlands. Sie ist hinsichtlich der Mietpreise auch die teuerste Stadt in ganz Deutschland. Aus diesem Grunde liegen die Angemessenheitsgrenzen für Miete in München sehr hoch. Nach der offiziellen Internetseite der Stadt München berechnen sich die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld wie folgt:  

Tabelle Mietobergrenze München

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person781 Euro
2 Personen1.005 Euro
3 Personen1.184 Euro
4 Personen1.444 Euro
5 Personen1.784 Euro
6 Personen2.014 Euro
je weitere Personzzgl. 285 Euro

Bürgergeld: Mietobergrenze Köln

Die in NRW gelegene Großstadt Köln ist ebenfalls eine Millionenstadt. Nach der offiziellen  Website des Jobcenters Köln sehen die Angemessenheitsgrenzen für Miete wie folgt aus:  

Tabelle Mietobergrenze Köln

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person651 Euro
2 Personen788 Euro
3 Personen939 Euro
4 Personen1.095 Euro
5 Personen1.251 Euro
je weitere Personzzgl. 158 Euro

Bürgergeld: Mietobergrenzen Frankfurt am Main

Das Jobcenter in Frankfurt am Main hat auf seiner Internetseite ebenfalls die Grenzen der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU), Miete plus kalte Nebenkosten, veröffentlicht.

Im Einzelfall sind auch hier Zuschläge möglich.

Tabelle Mietobergrenze Frankfurt am Main

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person520 Euro
2 Personen640 Euro
3 Personen800 Euro
4 Personen1.010 Euro
5 Personen1.140 Euro
je weitere PersonEinzelfallprüfung

Bürgergeld: Mietobergrenzen Stuttgart

Selbstverständlich gibt es auch in der Stadt Stuttgart hat ebenfalls Obergrenzen für die Miete, die das Jobcenter übernimmt. Die Zahlen zur Mietobergrenze in Stuttgart sehen nach der offiziellen Webseite der Stadt wie folgt aus:

Tabelle Mietobergrenze Stuttgart

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person566 Euro
2 Personen670 Euro
3 Personen780 Euro
4 Personen923 Euro
5 Personen1.045 Euro
6 Personen1.300 Euro
je weitere Personzzgl. 162 Euro

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf hat mehr als eine halbe Million Einwohner und ist die siebtgrößte Stadt in Deutschland. Auf der Internetseite der Stadt können die Mietobergrenzen für Bürgergeld Bezieher und Sozialhilfebezieher eingesehen werden. Nur Mieten bis zu diesen Grenzen gelten als angemessen und werden vom Jobcenter der Stadt Düsseldorf übernommen:

Tabelle Mietobergrenze Düsseldorf

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person528 Euro
2 Personen610 Euro
3 Personen750 Euro
4 Personen969 Euro
5 Personen1.273 Euro
6 Personen1.300 Euro
je weitere Personzzgl. 174 Euro

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Leipzig

Leipzig ist eine Stadt im Osten Deutschlands. Dort sind die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete relativ niedrig. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig bzw. des Jobcenters Leipzig kann man die Angemessenheitsgrenzen ablesen:

Tabelle Mietobergrenze Leipzig

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person345 Euro
2 Personen450 Euro
3 Personen586 Euro
4 Personen671 Euro
5 Personen753 Euro
je weitere Personzzgl. 79,33Euro

Bürgergeld: Mietobergrenze Dortmund

Dortmund ist eine Stadt in NRW und liegt im Ruhrgebiet. Auf der Internetseite des Jobcenters Dortmund findet man die Werte  Angemessenheitsgrenze bei der Miete.

Tabelle Mietobergrenze Dortmund

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person530 Euro
2 Personen650 Euro
3 Personen800 Euro
4 Personen950 Euro
5 Personen1.220 Euro
6 Personen1.300 Euro

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Essen

Essen ist ebenfalls eine Großstadt in NRW. Auf der Webseite der Stadt, die das Jobcenter Essen betreibt, findet man die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete für Bezieher von Bürgergeld. Diese Angemessenheitsgrenzen sehen wie folgt aus:  

Tabelle Mietobergrenze Essen

Anzahl PersonenMietobergrenze
1 Person435 Euro
2 Personen547 Euro
3 Personen680 Euro
4 Personen819 Euro
5 Personen971 Euro
6 Personen1.068 Euro
je weitere Personzzgl. 84,30 Euro

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