Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter auch die Miete, also die Kosten der Unterkunft (KdU). Doch in welcher Höhe wird die Miete durch das Jobcenter übernommen? Pauschal lässt sich nur antworten: Das Jobcenter übernimmt die Miete dann in voller Höhe, wenn sie angemessen ist. Wie hoch eine angemessene Miete ist, ist von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ist in Leipzig beispielsweise ein Miete für einen Person in Höhe von 345 Euro angemessen, so sind es in München 781 Euro.
Nachfolgend haben wir die Angemessenheitsgrenze für Mieten einiger wichtiger Großstädte Deutschlands zusammengestellt.
Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft: Miete inklusive Nebenkosten
Bezieher von Bürgergeld erhalten – wie schon kurz angerissen – nicht nur monatlich den Regelsatz auf ihr Girokonto überwiesen. Das örtlich zuständige Jobcenter übernimmt auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten. Es gilt jedoch immer: die Unterkunftskosten müssen angemessen sein!
Karenzzeit als Ausnahme von der Pflicht zur Angemessenheit
Das erste Jahr des Bezugs von Bürgergeld gilt als Karenzzeit. In diesem Zeitraum prüft das Jobcenter nicht, ob die Miete angemessen ist. Die Leistungsbezieher sollen sich darauf konzentrieren, möglichst schnell eine neue Arbeit zu finden. Sie sollen nicht mit der Suche nach einer neuen Wohnung belastet werden.
Angemessenheit der Miete in Deutschlands Großstädten
Vom Jobcenter einer jeden Gemeinde bzw Stadt werden Obergrenzen bzw. Richtwerte festgelegt, bis zu diesen eine Wohnungsmiete noch als angemessen gilt. Dabei handelt es sich um die Kaltmiete und um die kalten Nebenkosten. Die Heizkosten werden separat berücksichtigt.
Es ist also tatsächlich so, dass in jeder Stadt unterschiedliche Summen vom Jobcenter für ähnliche Wohnungen gezahlt werden. Die Angemessenheit der Miete hängt von den örtlichen Gegebenheiten, dem örtlichen Mietspiegel ab. Auch die konkrete Fall, die persönliche Situation der Bürgergeld Bezieher fließt in die Frage der Angemessenheit mit ein.
Wichtig ist, dass die Frage der Angemessenheit der Miete mit dem Jobcenter vor Abschluss, also Unterzeichnung eines Mietvertrages, geklärt wird.
Nachfolgend nun die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit in den unterschiedlichen Städten Deutschlands
Bürgergeld: Mietobergrenze Berlin
Berlin ist die Hauptstadt und größte Stadt Deutschlands. In der Stadt Berlin leben 3,7 Millionen Menschen im Jahr 2023.
Sieht man sich die Zahlen des Jobcenters Berlin Mitte für die Mietobergrenzen an, so ergibt sich für Bezieher von Bürgergeld folgender Richtwert bzw. ergeben sich folgende Mietobergrenzen (gerundet) :
Tabelle Mietobergrenzen Berlin
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 426 Euro |
2 Personen | 515 Euro |
3 Personen | 634 Euro |
4 Personen | 713 Euro |
5 Personen | 857 Euro |
je weitere Person | zzgl. 100 Euro |
Diese Zahlen sind keine absoluten Zahlen, denn es gibt Zuschläge, falls der Bürgergeld Bezieher von Wohnungslosigkeit bedroht ist.
Bürgergeld: Mietobergrenze Hamburg
In der Stadt Hamburg leben etwa 1,9 Millionen Menschen im Jahr 2023. Für Hamburg ergeben sich folgende Mietobergrenzen für Bürgergeld Bezieher, wenn man der offiziellen Webseite der Hansestadt folgt (Zahlen gerundet):
Tabelle Mietobergrenze Hamburg
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 543 Euro |
2 Personen | 659 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 938 Euro |
5 Personen | 1.272 Euro |
6 Personen | 1.443 Euro |
je weitere Person | zzgl. 180 Euro |
Auch in Hamburg gibt es möglicherweise Zuschläge auf die Mietobergrenze, wenn eine besondere Situation beim Bürgergeld Bezieher vorliegt.
Bürgergeld: Mietobergrenze München
München ist die drittgrößte Stadt Deutschlands. Sie ist hinsichtlich der Mietpreise auch die teuerste Stadt in ganz Deutschland. Aus diesem Grunde liegen die Angemessenheitsgrenzen für Miete in München sehr hoch. Nach der offiziellen Internetseite der Stadt München berechnen sich die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld wie folgt:
Tabelle Mietobergrenze München
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 781 Euro |
2 Personen | 1.005 Euro |
3 Personen | 1.184 Euro |
4 Personen | 1.444 Euro |
5 Personen | 1.784 Euro |
6 Personen | 2.014 Euro |
je weitere Person | zzgl. 285 Euro |
Bürgergeld: Mietobergrenze Köln
Die in NRW gelegene Großstadt Köln ist ebenfalls eine Millionenstadt. Nach der offiziellen Website des Jobcenters Köln sehen die Angemessenheitsgrenzen für Miete wie folgt aus:
Tabelle Mietobergrenze Köln
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 651 Euro |
2 Personen | 788 Euro |
3 Personen | 939 Euro |
4 Personen | 1.095 Euro |
5 Personen | 1.251 Euro |
je weitere Person | zzgl. 158 Euro |
Bürgergeld: Mietobergrenzen Frankfurt am Main
Das Jobcenter in Frankfurt am Main hat auf seiner Internetseite ebenfalls die Grenzen der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU), Miete plus kalte Nebenkosten, veröffentlicht.
Im Einzelfall sind auch hier Zuschläge möglich.
Tabelle Mietobergrenze Frankfurt am Main
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 520 Euro |
2 Personen | 640 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 1.010 Euro |
5 Personen | 1.140 Euro |
je weitere Person | Einzelfallprüfung |
Bürgergeld: Mietobergrenzen Stuttgart
Selbstverständlich gibt es auch in der Stadt Stuttgart hat ebenfalls Obergrenzen für die Miete, die das Jobcenter übernimmt. Die Zahlen zur Mietobergrenze in Stuttgart sehen nach der offiziellen Webseite der Stadt wie folgt aus:
Tabelle Mietobergrenze Stuttgart
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 566 Euro |
2 Personen | 670 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 923 Euro |
5 Personen | 1.045 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
je weitere Person | zzgl. 162 Euro |
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf hat mehr als eine halbe Million Einwohner und ist die siebtgrößte Stadt in Deutschland. Auf der Internetseite der Stadt können die Mietobergrenzen für Bürgergeld Bezieher und Sozialhilfebezieher eingesehen werden. Nur Mieten bis zu diesen Grenzen gelten als angemessen und werden vom Jobcenter der Stadt Düsseldorf übernommen:
Tabelle Mietobergrenze Düsseldorf
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 528 Euro |
2 Personen | 610 Euro |
3 Personen | 750 Euro |
4 Personen | 969 Euro |
5 Personen | 1.273 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
je weitere Person | zzgl. 174 Euro |
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Leipzig
Leipzig ist eine Stadt im Osten Deutschlands. Dort sind die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete relativ niedrig. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig bzw. des Jobcenters Leipzig kann man die Angemessenheitsgrenzen ablesen:
Tabelle Mietobergrenze Leipzig
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 345 Euro |
2 Personen | 450 Euro |
3 Personen | 586 Euro |
4 Personen | 671 Euro |
5 Personen | 753 Euro |
je weitere Person | zzgl. 79,33Euro |
Bürgergeld: Mietobergrenze Dortmund
Dortmund ist eine Stadt in NRW und liegt im Ruhrgebiet. Auf der Internetseite des Jobcenters Dortmund findet man die Werte Angemessenheitsgrenze bei der Miete.
Tabelle Mietobergrenze Dortmund
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 530 Euro |
2 Personen | 650 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 950 Euro |
5 Personen | 1.220 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Essen
Essen ist ebenfalls eine Großstadt in NRW. Auf der Webseite der Stadt, die das Jobcenter Essen betreibt, findet man die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete für Bezieher von Bürgergeld. Diese Angemessenheitsgrenzen sehen wie folgt aus:
Tabelle Mietobergrenze Essen
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 435 Euro |
2 Personen | 547 Euro |
3 Personen | 680 Euro |
4 Personen | 819 Euro |
5 Personen | 971 Euro |
6 Personen | 1.068 Euro |
je weitere Person | zzgl. 84,30 Euro |