Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus den Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt, also dem Regelsatz und den Kosten für die Wohnung. Darunter fallen auch Kosten für das Warmwasser, nicht nur Miete und Nebenkosten. In der Regel sind diese Kosten in den Heizkosten enthalten, manchmal aber auch nicht. Wird das Warmwasser mittels Strom erzeugt, so trägt das Jobcenter diese Kosten. Das ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Stromkosten nicht separat vom Jobcenter übernommen werden; Stromkosten (Haushaltsstrom) sind im Regelsatz enthalten.
Das Wichtigste vorab: Wird Warmwasser per Strom erzeugt, etwa mittels elektrischem Durchlauferhitzer oder elektrischem Boiler, so besteht ein Anspruch gegen das Jobcenter auf Mehrbedarf für Warmwasser!
Bürgergeld Mehrbedarf Warmwasser bei Aufbereitung mittels Strom
Die Stromkosten für Warmwasser muss das Jobcenter separat übernehmen, also zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz.
Wird das Warmwasser mittels Strom aufbereitet, so ergibt sich ein Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser gegenüber dem Jobcenter.
Einzelheiten zum Mehrbedarfsanspruch Warmwasser können Sie hier nachlesen: Mehrbedarf Warmwasser
Dieser Mehrbedarfsanspruch ist dadurch gerechtfertigt und deshalb im Gesetz geregelt, da die Warmwasseraufbereitung mittels Strom deutlich teurer ist, als wenn das Warmwasser – wie im Normalfall – mittels der Heizungsanlage zubereitet wird. Aber der Anspruch auf Mehrbedarf rechtfertigt sich in erster Linie daraus, dass die Stromkosten aus dem Regelbedarf beglichen werden. Dies soll jedoch nur für den allgemeinen Haushaltsstrom so sein, nicht für den Strom, der für die Warmwasseraufbereitung genutzt wird. Da jedoch nur in den seltensten Fällen ein Zähler hinsichtlich des Warmwasserstromverbrauchs vorhanden ist, gewährt das Jobcenter den Mehrbedarf an Stromkosten für das Warmwasser mittels einer Pauschale, einem prozentualen Anteil vom Bürgergeld Regelsatz.
Wie berechnet sich der Mehrbedarf Warmwasser 2025 (Stromkosten für Warmwasser)?
Der Mehrbedarf für Warmwasser steht jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu. Der Anspruch errechnet sich aus einem prozentualen Anteil des jeweiligen Regelsatzes, also der jeweiligen Regelbedarfsstufe – für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft getrennt.
Tabelle Mehrbedarf Warmwasser 2024 / 2025
Regelsatz 2024 / 2025 | prozentualer Anteil vom Regelsatz | Anspruch: Mehrbedarf Warmwasser |
---|---|---|
563 EUR (Alleinstehend) | 2,3 % | 12,95 Euro |
506 EUR (Partner) | 2,3 % | 11,55 Euro |
420 EUR (18 bis 25 Jahre) | 2,3 % | 9,25 Euro |
420 EUR (Kinder 14-17) | 1,4 % | 5,88 Euro |
348 EUR (Kinder 6-13) | 1,2 % | 4,18 Euro |
318 EUR (Kinder bis 5) | 0,8 % | 2,54 Euro |
Beispielrechnung1: Mehrbedarf Warmwasser für Eltern mit 2 Kindern (5Jahre und 13 Jahre)
- Anspruch Mehrbedarf Warmwasser Vater: Regelsatz 451 Euro x 2,30% = 10,37 Euro
- Anspruch Mehrbedarf Warmwasser Mutter: Regelsatz 451 Euro x 2,30% = 10,37 Euro
- Anspruch Mehrbedarf Warmwasser Kind 5 Jahre: Regelsatz 318 Euro x 0,8 % = 2,54 Euro
- Anspruch Mehrbedarf Warmwasser Kind 13 Jahre : 348 Euro x 1,20% = 4,18 Euro
Summe Anspruch Mehrbedarf Warmwasser Familie (Bedarfsgemeinschaft): 27,46 Euro
Der Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser in der Beispielrechnung beträgt für die gesamte Familie somit Euro
Somit erreicht sich ein Mehrbedarf von insgesamt 27,46 Euro im Monat für die ganze Familie.
Beispielrechnung 2: Mehrbedarf Warmwasser für eine alleinstehende Person
Der Mehrbedarf Warmwasser für eine alleinstehende Person berechnet sich wie folgt:
Regelsatz 502 Euro x 2,30 Prozent = 11,55 Euro.
Der Mehrbedarf für Warmwasser bei der Warmwasseraufbereitung mittels Strom beträgt somit monatlich 11,55 Euro.
Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasser erforderlich?
Grundsätzlich ist kein gesonderte Antrag beim Jobcenter zur Geltendmachung des Anspruchs auf Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung mittels Strom erforderlich. Aus dem Mietvertrag bzw. der Vermieterbescheinigung über die Zusammensetzung der Nebenkosten und Heizkosten ergibt sich in aller Regel, ob das Warmwasser mittels Strom aufbereitet wird. Nur dann, wenn diese Art der Warmwasserbereitung nicht automatisch vom Jobcenter berücksichtigt worden ist, sollte man unverzüglich einen Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasser stellen. Dieser Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Es handelt sich dann um einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X. Dieser hat zurückliegende Zeiträume zum Gegenstand, allerdings nur innerhalb eines Kalenderjahres.
Deshalb der Tipp: Sofort bei Beantragung von Bürgergeld überprüfen, wie die Warmwasseraufbereitung erfolgt. Wird das Warmwasser per Strom erhitzt, so sollte das Jobcenter auf jeden Fall auf diese Tatsache hingewiesen werden und es sollte ein entsprechender Nachweis eingereicht werden.
Zusammenfassung zu Stromkosten für Warmwasser als Mehrbedarf beantragen
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- In der Regel wird Warmwasser mittels der Heizungsanlage aufbereitet, also erhitzt.
- Ist das nicht der Fall und erfolgt die Erzeugung von Warmwasser mittels Strom, also elektrisch, so besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser.
- Die Höhe des Anspruchs auf Mehrbedarf für Warmwasser berechnet sich pauschal mittels eines Prozentsatz vom Regelsatz.
- Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.