Rentner erbost: Bürgergeld-Empfänger werden bevorzugt

Das Bürgergeld steigt im Vergleich zu den Renten immer mehr an. Dies löst einen Unmut bei den Rentnern aus. Werden Bürgergeld-Empfänger besser behandelt?

Rentner erbost: Bürgergeld-Bezieher klar im Vorteil

Auch ältere Menschen in Deutschland können auf Sozialhilfe zurückgreifen, wenn sie im Rentenalter sind. Allerdings profitieren Empfänger des Bürgergeldes anfangs von besseren Bedingungen bezüglich ihres Vermögensschutzes. Es wird schnell deutlich, dass die Pflege in Deutschland mit hohen Kosten verbunden ist. Wenn ältere Menschen in ein Pflegeheim wechseln, müssen sie oft auf ihre Ersparnisse und Rente zurückgreifen, um die Kosten zu decken.

Für viele Senioren stellt dies eine enorme finanzielle Herausforderung dar, welche sie dazu veranlassen kann, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Allerdings sind hierbei Vorsicht und Umsicht geboten, da sich diverse Hürden und Schwierigkeiten ergeben können.

Pflegeheimfinanzierung: Warum 2900 Euro Rente nicht genug sind

Im Laufe ihres Lebens haben zahlreiche Rentner ihre finanziellen Mittel in die Renten- und Pflegekasse gezahlt. In manchen Fällen kommen Ehepaare sogar auf eine Versicherungszeit von mehr als 90 Jahren. Doch obwohl sie sich auf diese Weise abgesichert haben, deckt ihre Rente oft nicht alle anfallenden Kosten. Viele von ihnen wünschen sich, ihren Lebensabend gemeinsam in ihrem Haus zu verbringen, welches sie über Jahre hinweg mit viel Geld und Mühe aufgebaut haben. Gelegentlich verläuft das Leben anders als geplant. Anhand der Geschichte von Inga und Klaus möchten wir dies verdeutlichen. Inga wurde schwer krank und ihr Ehemann Klaus war lange Zeit in der Lage, ihre Pflege zu übernehmen, doch schließlich erreichte er seine Grenzen und Inga musste in ein Pflegeheim umziehen. Klaus hatte bis zum Schluss gehofft, dass es nicht so weit kommen würde, aber dann traf die Rechnung des Pflegeheims ein, in dem Inga seit Kurzem untergebracht war. Für Zimmer und Verpflegung wurden rund 3200 Euro fällig, ohne Berücksichtigung von Sonderwünschen. Selbst unter Berücksichtigung der staatlichen Unterstützung für Pflegestufe 4, war der Betrag immens hoch.

Das Ehepaar verfügt lediglich über eine Rente in Höhe von 2900 Euro, was bereits im Vorfeld Probleme aufzeigt. Die anfallenden Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim können somit nicht einmal gedeckt werden. Zusätzlich kommen noch die Lebenshaltungskosten von Klaus hinzu. Die mühsam angesparten Rücklagen des Paares würden schnell erschöpft sein, wodurch nur noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe bleibt.


Haus weg wegen Schonvermögen-Regelung

Jedoch stellt das Schonvermögen eine bedeutende Hürde dar. Es beläuft sich auf 10.000 Euro pro Partner, wobei Haus- und Grundvermögen inkludiert sind. Das bedeutet, dass das Paar sein Haus hätte aufgeben müssen, um Unterstützung vom Staat zu erhalten. Klaus sorgt sich, dass nach seinem Ableben nichts mehr für seine Kinder übrig bleiben würde, er könnte zwar weiterhin in seinem Haus wohnen, aber nach seinem Tod wäre das Haus weg. Diese Regelung stößt bei ihm auf Unverständnis, insbesondere da das Schonvermögen für Bezieher des neuen Bürgergeldes stark erhöht wurde. Im ersten Jahr sind bis zu 40.000 Euro von der Anrechnung befreit. Klaus ärgert sich darüber, dass Menschen wie er und seine Frau, die viele Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, am Ende nur wenig Unterstützung erhalten, während jemand, der nie einen Cent eingezahlt hat, sogar mehr erhält.

Schonvermögen Regelung beim Bürgergeld

Um das Schonvermögen für das Bürgergeld zu bestimmen, ist es unerlässlich, eine klare Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen zu treffen. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Faktoren als Einkommen und welche als Vermögen zu betrachten sind. Um Ihnen dabei zu helfen, diese Abgrenzung zu verstehen, haben wir im Folgenden eine Tabelle zusammengestellt, die Ihnen eine übersichtliche Erklärung bietet.


Vergleich Einkommen – Schonvermögen

EinkommenVermögen
Bezug von Geld (nach dem Bürgergeld-Antrag), beispielsweise: Besitz, der in Geld messbar ist, beispielsweise: 
Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit 

Kindergeld, Elterngeld 
 
Krankengeld 
 
Rente 
 
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 
 
Steuererstattungen 
 
Ausbildungsgeld, BAföG 
Bargeld 
 
Sparbücher 
 
Eigentum 
 
Immobilien 
 
Sachvermögen 
 
Fahrzeuge 
 
Schmuck 
 
Wertpapiere