Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Guthaben bei einer Kontopfändung. So bleibt Ihnen ein gesetzlich festgelegter Betrag für Ihre Lebenshaltungskosten erhalten – auch wenn Gläubiger auf Ihr Konto zugreifen.
Mit einem P-Konto sind aktuell bis zu 1.500 Euro pro Monat automatisch vor Pfändung geschützt. Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld erhalten.
Sie können Ihr bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Ihre Bank ist dazu verpflichtet. Tipp: Auf buerger-geld.org finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung!
– Sicherung des Existenzminimum – Schutz für die ganze Familie – Guthaben bleibt flexibel nutzbar Mehr Infos und Tipps finden Sie auf: buerger-geld.org!