Bürgergeld 2025:

Was gilt beim Nebenverdienst? 

Erfahre, wie viel Du 2025 zum Bürgergeld dazuverdienen darfst – und was sich für Nebenjobs ändert! 

Grundregel für Nebenverdienst Wie viel darf ich behalten? 

Beim Bürgergeld kannst Du grundsätzlich bis zu 100 € im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen. Alles, was darüber liegt, wird teilweise angerechnet. 

Freibeträge im Überblick So staffeln sich die Freibeträge: 

– 100 €: immer frei – 101–520 €: 20 % anrechnungsfrei – 520–1.000 €: 30 % anrechnungsfrei – 1.000–1.200 €:10 % anrechnungsfrei   (bzw. 1.500 € mit Kind): 10 %  anrechnungsfrei

Was zählt als Nebenverdienst? Diese Einkünfte werden berücksichtigt: 

– Minijob – Teilzeitjob – Selbstständige Tätigkeiten – Auch einmalige Einnahmen (z.B. Prämien) zählen!

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