Guten Tag,
können Sie mir erklären bitte, wie die gesetzliche Regelung zu den Freibeträgen aussieht, wenn ein Schüler einen Schülerjob und zusätzlich in den Sommerferien einen Ferienjob ausübt? Ihre Erklärung auf der Seite „Freibetrag für Einkommen aus Schülerjob und Ferienjob“ habe ich mir zwar durchgelesen, allerdings behandeln Sie diesen speziellen Fall dort nicht.
Unser Beispiel: Ein Schüler verdient monatlich knapp unter 538 € in einem Minijob und möchte in den Ferien einen Ferienjob ausüben, bei dem er in den gesamten sechs Wochen ca. 1800 € verdienen wird. In den ersten zwei Juniwochen wird der Schüler im regulären Minijob arbeiten (ca. 200 € Verdienst) und in den letzten zwei Juniwochen im Ferienjob (ca. 600 € Verdienst).
Würde für die ersten beiden Juniwochen also der Einkommensfreibetrag für Schülerjobs und in den letzten beiden Juniwochen der Freibetrag für Einkommen aus Ferienjob berücksichtigt werden, so dass man den Lohn tagesentsprechend zuordnet? Oder kann innerhalb eines Monats nur eine Sorte Freibetragsregelung berücksichtigt werden, so dass z. B. der Ferienjob nicht angerechnet würde, der Minijob dagegen schon oder andersherum?
Vielen Dank!