Stand:

Autor: Experte:

Bürgergeld Rechner 2026: Ermitteln Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung online

Grundsicherungsgeld Rechner 2026 (ehemals Bürgergeld): Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch

Mit den aktuellen Anpassungen beim Grundsicherungsgeld (dem ehemaligen Bürgergeld bzw. Hartz IV) haben sich Regelsätze, Einkommensfreibeträge und Mehrbedarfe verändert. Doch wie viel finanzielle Unterstützung steht Ihnen und Ihrer Familie am Ende des Monats wirklich zu? Unser kostenloser und anonymer Grundsicherungsgeld-Rechner 2026 liefert Ihnen in Sekundenschnelle eine verlässliche Einschätzung.

Egal, ob Sie einen Erstantrag stellen möchten oder Ihren aktuellen Bescheid vom Jobcenter überprüfen wollen – unser Tool nimmt Ihnen die komplizierte Rechenarbeit nach dem SGB II ab.

Ihre Vorteile mit unserem Online-Rechner:

  • Immer aktuell: Berücksichtigt die neuesten Regelsätze, Kindergelderhöhungen und gesetzlichen Freibeträge für 2026.
  • Exakte Einkommensberechnung: Ihr Erwerbseinkommen (Brutto/Netto) sowie weiteres Einkommen (Renten, Unterhalt) werden millimetergenau mit den geltenden Absetzbeträgen verrechnet.
  • Alle Mehrbedarfe inklusive: Von Zuschlägen für Alleinerziehende und Schwangere über dezentrale Warmwassererzeugung bis hin zu spezieller, kostenaufwändiger Ernährung.
  • 100 % Anonym & Schnell: Die Berechnung erfolgt in Echtzeit direkt in Ihrem Browser. Es werden keine persönlichen Daten oder Formulareingaben auf unseren Servern gespeichert.

So funktioniert es: Tragen Sie einfach Schritt für Schritt die Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Partner und Kinder), Ihren Wohnkosten (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten) sowie Ihren Finanzen ein. Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch bei jeder Eingabe.

Ermitteln Sie jetzt direkt unten Ihren voraussichtlichen Anspruch!

Grundsicherungsgeld​ Rechner

(ehemals Bürgergeld Rechner)

Berechnen Sie schnell und anonym Ihren voraussichtlichen Anspruch. Die Berechnung aktualisiert sich automatisch bei jeder Eingabe.

1. Angaben zum Antragsteller

2. Partner / Lebenspartner

3. Kinder im Haushalt (Anzahl)

4. Unterkunft und Heizung

EUR
EUR
EUR

5. Einkommen & Finanzen

Erwerbseinkommen Antragsteller

EUR
EUR

Weiteres Einkommen (gesamter Haushalt)

Einkommen aus Vermietung / Verpachtung
EUR
Arbeitslosengeld I
EUR
Kindergeld (Wird bei Auswahl von Kindern automatisch berechnet)
EUR
Renten
EUR
Sonstiges Einkommen
EUR

Ihr voraussichtlicher Anspruch auf Grundsicherung:

0,00

Bedarf 0
+
Wohnkosten 0
-
Anrech. Einkommen 0

Wie wird das Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) berechnet? Alle Werte für 2026 im Überblick

Die Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) basiert auf gesetzlich festgeschriebenen Pauschalen. Ihr tatsächlicher Auszahlungsbetrag setzt sich aus dem Regelbedarf, möglichen Mehrbedarfen sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) zusammen. Eigenes Einkommen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen abgezogen.

Damit Sie die Ergebnisse unseres Rechners transparent nachvollziehen können, finden Sie hier alle aktuellen Berechnungsgrundlagen und Parameter für das Jahr 2026 in der tabellarischen Übersicht.

1. Die aktuellen Regelsätze 2026 (Regelbedarf)

Der Regelbedarf dient der Sicherung des Lebensunterhalts und deckt Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) ab. Die Beträge richten sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe (RBS).

Personenkreis / AlterRegelbedarfsstufe (RBS)Regelsatz 2026
Alleinstehende / AlleinerziehendeRBS 1563 €
Volljährige Partner innerhalb einer BedarfsgemeinschaftRBS 2506 €
Volljährige im Haushalt (18 bis 24 Jahre)RBS 3451 €
Jugendliche (14 bis 17 Jahre)RBS 4471 €
Kinder (6 bis 13 Jahre)RBS 5390 €
Kinder (0 bis 5 Jahre)RBS 6357 €

(Rechtliche Grundlage: § 20 SGB II – Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts)

2. Mehrbedarfe: Finanzielle Zuschläge für besondere Lebenslagen

In bestimmten Lebenssituationen reicht der normale Regelsatz nicht aus. Das Jobcenter gewährt hier pauschale Zuschläge, die prozentual an den jeweiligen Regelsatz der Person gekoppelt sind.

Art des MehrbedarfsVoraussetzungHöhe des Zuschlags
Werdende MütterAb der 12. Schwangerschaftswoche17 % des maßgeblichen Regelsatzes
SchwerbehinderungMit Merkzeichen “G” und Bezug von Eingliederungshilfe35 % des maßgeblichen Regelsatzes
Kostenaufwändige ErnährungBei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Zöliakie, Dialyse)10 % bis 20 % (je nach Krankheitsbild)
Alleinerziehende (Basis)1 Kind unter 7 Jahren ODER 2+ Kinder unter 16 Jahren36 % des Regelsatzes
Alleinerziehende (Gestaffelt)Je Kind, wenn obige Bedingung nicht zutrifft12 % pro Kind
Deckelung AlleinerziehendeGesetzliche Obergrenze des ZuschlagsMaximal 60 % des Regelsatzes

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung:

Wird Ihr Warmwasser über den eigenen Stromzähler (z.B. Boiler, elektrischer Durchlauferhitzer) erwärmt, erhalten Sie einen Zuschlag, da diese Kosten nicht in den Heizkosten enthalten sind. Der Zuschlag beträgt 2,3 % für Erwachsene (RBS 1-3), 1,4 % für Jugendliche (RBS 4), 1,2 % für Kinder von 6-13 Jahren (RBS 5) und 0,8 % für Kinder von 0-5 Jahren (RBS 6).

(Rechtliche Grundlage: § 21 SGB II – Mehrbedarfe)

3. Freibeträge bei Erwerbseinkommen: Wie viel darf ich behalten?

Wenn Sie neben dem Grundsicherungsgeld arbeiten (z.B. in einem Minijob, Midijob oder in Teilzeit), dürfen Sie einen Teil Ihres Verdienstes behalten. Dieser sogenannte Freibetrag wird anhand Ihres Bruttoeinkommens berechnet und anschließend von Ihrem Nettoeinkommen abgezogen. Das verbleibende Einkommen wird auf Ihren Bedarf angerechnet.

BruttoeinkommenFreibetrag (Wie viel Sie behalten dürfen)
0 € bis 100 €100 % (Grundfreibetrag – Sie behalten alles)
100,01 € bis 520 €20 % des Einkommens in dieser Stufe
520,01 € bis 1.000 €30 % des Einkommens in dieser Stufe
1.000,01 € bis 1.200 €10 % des Einkommens in dieser Stufe
1.200,01 € bis 1.500 €10 % (Diese Obergrenze gilt nur, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben)

Wichtig zu wissen: Andere Einkommensarten wie Renten, Arbeitslosengeld I, Unterhaltszahlungen oder das Kindergeld werden in der Regel nach Abzug einer Versicherungspauschale (meist 30 Euro, sofern nicht schon durch den Grundfreibetrag abgedeckt) voll als Einkommen angerechnet.

(Rechtliche Grundlagen: § 11b SGB II – Absetzbeträge sowie die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V)

4. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Neben den Pauschalen für den Lebensunterhalt übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für Ihre Wohnung (Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten), sofern diese als angemessen gelten. Die Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete) richten sich nach dem lokalen Mietspiegel und werden von Ihrer zuständigen Kommune oder Stadt festgelegt.

Unser Rechner übernimmt die von Ihnen eingegebenen Wohnkosten 1:1 in die Berechnung. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter bei einem Neuantrag prüft, ob Ihre Mietkosten die örtlichen Richtwerte überschreiten.

(Rechtliche Grundlage: § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung)


Hinweis: Unser Grundsicherungsgeld-Rechner und diese Übersichtstexte dienen einer ersten, anonymen Orientierung und ersetzen keine rechtsverbindliche Prüfung durch das zuständige Jobcenter.

Redakteure

Letzte News: