Beiträge von Sakü

    Tatsächlich dürfte es sich bezüglich deiner Krankenversicherung anders verhalten:


    Ich gehe davon aus, dass sich nach dem ALG 1-Bezug die Versicherung von Gesetzes wegen (obligatorisch) als freiwillige Versicherung fortgesetzt hat. Diese Versicherung ruht aber vermutlich wegen nicht gezahlter Beiträge. In dem Fall hast du trotzdem gegen deine KK Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen.


    Allerdings baust du immer mehr Beitragsrückstände auf. Diese Forderungen wird die KK beizutreiben versuchen. Deshalb solltest du dringend (wie in den anderen Beiträgen dargestellt) deine Situation klären.