Stimmt. Erst in den letzten 3 Schulhalbjahren vor der Reifeprüfung ist man von der Pflicht, arbeiten zu gehen, befreit.
Beiträge von nomis
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Eigentlich gibt es für den Besuch eines Abendgymnasiums BAföG-Leistungen.
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Man kann auch beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67SGB XII stellen. Darüber kann der Sohn bei z.B. der Wohnungssuche und auch bei anderen Problemen, wie Schulden usw. unterstützt werden.
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Wenn ich das richtig interpretiere, wohnst du im Ambulant Betreuten Wohnen - ABW???? Dann könnte dir doch sicher auch dein ambulanter Betreuer dabei Unterstützung leisten, oder?