Also bei uns im Landkreis gibt es eine Allgemeine Soziale Beratungsstelle, wo man sich für derartige Behördenangelegenheiten Unterstützung holen kann. Vielleicht gibt es sowas in deiner Stadt oder deinem Landkreis auch?
Beiträge von nomis
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Stimmt. Erst in den letzten 3 Schulhalbjahren vor der Reifeprüfung ist man von der Pflicht, arbeiten zu gehen, befreit.
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Eigentlich gibt es für den Besuch eines Abendgymnasiums BAföG-Leistungen.
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Man kann auch beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67SGB XII stellen. Darüber kann der Sohn bei z.B. der Wohnungssuche und auch bei anderen Problemen, wie Schulden usw. unterstützt werden.
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Wenn ich das richtig interpretiere, wohnst du im Ambulant Betreuten Wohnen - ABW???? Dann könnte dir doch sicher auch dein ambulanter Betreuer dabei Unterstützung leisten, oder?