Wenn Du nachweislich die 100 € zu dem laufenden Abschlag zahlst, dann kannst Du mit dem Ankündigungsschreiben zum Amtsgericht gehen und gegen die Einstellung vorgehen. Bei "gutem Willen" lehnt jeder Richter die Einstellung ab.
Um welche Summen geht es denn eigentlich genau?
- Nachzahlung?
- in der letzten Abrechnungsperiode jeden Abschlag gezahlt?
- laufender Abschlag?