Beiträge von Hexepebbles

    Die Darlehenfrage beantworte ich Dir nicht.

    Da der 11.4. aber quasi schon fast vor der Tür steht rate ich dringend dazu, mit der Ratenzahlung zu beginnen auch wenn der Versorger eine Ratenzahlung "ablehnt" (Dauerauftrag zusätzlich zum normalen Abschlag einrichten und direkt schon mal einen Betrag hinschicken!), dann sollte eine Einstellung der Versorgung nicht erfolgen können. Es gibt da entsprechende Urteile, die bei einer "angemessenen" Ratenzahlung, die Einstellung der Versorgung nicht erfolgen darf.

    Das Darlehen kannst Du unabhängig von dieser Ratenzahlung beantragen.

    Auch wenn ich jetzt nicht verstehe, warum Du alte Kamellen auspackst....... Dana44.

    Auch im Sozialamt kennt man den Begriff "Eheähnliche Gemeinschaft", "Bedarfsgemeinschaft", "füreinander einstehen"........

    Da gibt es ebenfalls keine finanzielle Leistungen (unabhängig davon, dass einzig und alleine die DRV für die Feststellung der Erwerbsminderung, und damit dem "Türoffner" für das Sozialamt, zuständig ist.

    Kurzum: der vorletzte Satz Deines Beitrages ist schlichtweg falsch!