Hi,
also die HE ist nicht behindert oder pflegebedürftig. Sie erhält eine EM Rente auf Zeit und landet deshalb bei mir im III. Kap. SGB XII.
Gerne ein Muster für den Antrag auf Umschreibung. Unsere UVS-Stelle hat mir gerade mitgeteilt, dass der Kindesvater wohl aufgrund
Krankheit nicht leistungsfähig - und die haben nach dem Versäumnisbeschluss wohl gar nichts mehr gemacht. Da kann ich mich doch
dran hängen oder nicht - wenn nachzuvollziehen, dass sich hieran nichts ändert !?
Im zweiten Fall. Habe sowohl die vollj. Ki als auch die getr. leb. Ehefrau angeschrieben. Und genau, die meldet sich nicht... ich bräuchte
also alles - ab der RWA ...zur weiteren Durchsetzung des Unterhalts.
Lämmkom ist nicht - wäre echt super - ist absolutes Neuland für mich ![]()
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