Eigentlich wird das ALG I vollständig angerechnet, bis auf eine Versicherungspauschale von 30,- €.
Beiträge von mrlkc
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Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass auch für das Bürgergeld die allgemeinen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB I gelten. Fordert das Jobcenter zur Mitwirkung auf, kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach und ist es dem Jobcenter dadurch nicht möglich über den Anspruch zu entscheiden, können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Das hat allerdings nichts mit einer Sanktion zu tun und die Versagung/Entziehung endet auch, sobald die Mitwirkung nachgeholt wurde.
Klassischer Fall dafür wäre: Jemand stellt einen formlosen Antrag oder weitere Angaben und Nachweise. Das Jobcenter kann so nicht feststellen, ob ein Anspruch besteht und fordert die Angaben und Nachweise nicht an. Werden diese nicht nachgereicht, versagt das Jobcenter die Leistungen.
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Schon interessant, dass die Politik es offenbar geschafft hat, das Bürgergeld als komplett neue und andere Leistung zu verkaufen. Letztlich werden im bestehenden System nur ein paar Dinge, wenn auch grundlegende, geändert. Aber letztlich bleibt es Hartz IV.
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Das musst du den Bundespräsidenten fragen:
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Das, lieber Rossi, solltest du aber nicht unseren Arbeitsminister hören lassen. Das Bürgergeld ist doch DIE Sozialreform schlechthin - alles wird anders und viel besser....