In dem Artikel steht, dass die Versagung/Entziehung nicht angepackt d.h. nicht verändert wurde. Wenn jemand nicht mitwirkt, können ihm auch nach wie vor ein Teil oder die kompletten Leistungen versagt bzw. entzogen werden. Dies ist im Übrigen keine Bürgergeldregel, sondern findet sich im SGB I, gilt also für alle Sozialleistungsträger wie z.B. die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Niemand wird von der Rentenversicherung Geld bekommen, wenn geforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden. Gleiches gilt eben auch beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe.
Hier hat sich nichts geändert und es wird sich auch kaum etwas ändern. Warum auch? Um über die Leistungen entscheiden zu können, sind bestimmte Nachweise erforderlich.