Dann bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Diese geht nur bis 25.
Aber das JC wird prüfen wollen ob im Rahmen eurer Haushaltsgemeinschaft gegenseitig Unterhalt leistet.
Und eine eigene Wohnung bedeutet nicht dass man eigenständig ist.
Aber: wenn du sagst dass du nur Nebenkosten willst und solltest du dann einen Mietvertrag mit Kaltmiete mit ihr schließen, könnte darin ein Vertrag zu Lasten Dritter liegen der dann sittenwidrig ist.