Grundsätzlich schuldet ihr ihm Unterhalt für eine erste Ausbildung. Mit 21 wird es dann langsam mal Zeit dass er was tut.
Ist er überhaupt Vertragspartner für die Wohnung, oder läuft der Mietvertrag auf die Oma?
Grundsätzlich schuldet ihr ihm Unterhalt für eine erste Ausbildung. Mit 21 wird es dann langsam mal Zeit dass er was tut.
Ist er überhaupt Vertragspartner für die Wohnung, oder läuft der Mietvertrag auf die Oma?
Was spricht dagegen dass er wieder bei dir einzieht? Du bist, genauso wie der Vater wohl unterhaltspflichtig.
Heisst doch das die Oma ihm alles bezahlt hat.
Wird mal Zeit dass er sein Leben in die Hand nimmt.
Was hat er denn bislang gemacht? Hat er seine erste Ausbildung abgeschlossen?
Falls nicht könntest du unterhaltspflichtig sein.
Wo wohnte er denn davor?
Der Nichtbezug von Kindergeld hat normalerweise keine Auswirkungen auf den Bürgergeldbezug.
Sonst geht es dir gut? Ich glaub es hakt.
Du hast vielleicht am Sankt Nimmerleinstag einen neuen Job. Der ist aber nicht der Beruf den du vllt mal gelernt hast, sonst bräuchtest du kein Selbststudium. Und ein Selbststudium ist der perfekte Befähigungsnachweis.
Ich vermute dass du mit der Geschichte von dem Job Bürgergeld abgreifen willst und schauen willst wie du deine Ruhe dabei hast.
Und zack, nach ein paar Monaten wird das dann doch nix mit dem Job. Weil die verschiedenen Faktoren nicht gepasst haben.
Erzähl hier nix vom Storch.
F1: Wieso hat man Position #8 nicht angerechnet? Die Gutschrift ist wie #5 am 30. gutgeschrieben worden.
Gute Frage. Keine Ahnung,
F2: Bei den Verkäufen über den Account von meinem Vater, waren wohl ein paar CDs und Fahrradzubehör (28,-) von mir dabei. Ob ich für das Zubehör noch die Rechnung auf meinen Namen da habe, werde ich später mal prüfen. Die CDs wurden mir vor gefühlt 20 Jahren selbst geschenkt... Würde es am Sachverhalt etwas ändern?
Ja, würde was ändern. Denn es wäre Verkauf deines Hausrates.
Ob man deinem Vortrag folgt? Kann ich nicht einschätzen.
F3: und mit Hinblick auf Weihnachten, besser kein Geldgeschenk (in der Vergangenheit waren es 100,-) von den Eltern annehmen?
Alles was in Geld zufliesst ist Einkommen. Geschenke in Geldeswert sind kein Einkommen. Lass dir statt Geld einen "Gegenstand" schenken.
Hallo,
Davon ausgehend dass deine Angaben zutreffend sind und vor allem belegbar sind, dürfte es sich hierbei teilweise nicht um anzurechnendes Einkommen handeln.
Nr 1: ist nur ein durchlaufender Posten
Nr 2 und 3 Verkauf von als Vermögen geschütztem Hausrat. Wird geschütztes Vermögen zu Geld gemacht wird es dadurch nicht zu Einkommen.
Nr 4 und 5: Die Kosten für DHL sind nur durchlaufende Posten und kein Einkommen. Der Anteil als "Bezahlung" für das erledigen ist Einkommen.
Nr 6 bis 8: ist Einkommen da du es behalten darfst und es entweder "Lohn" oder ein Geldgeschenk ist.
Du kannst Widerspruch einlegen und die "Einnahmen" entsprechend erklären und belegen.
Das genauere zu den Terminen wird dir nur dein JC beantworten können, alles andere wäre nur ein Blick in die Glaskugel. Wenn du weisst was ich meine.
Was ist an Unterstützung zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nicht konstruktiv?
Du musst dich auf die neue Tätigkeit im Selbststudium vorbereiten? Also brauchst du doch Unterstützung. Aber die willst du nicht.
Eine Zusage für vllt im Sommer? Dann kannst du doch locker bis dahin jeder möglichen und zumutbaren Arbeit nachgehen, die das JC dir zuweist bzw vorschlägt.
Es gibt Selbsthilfepflichten im SGB II.
Das solltet ihr auch aufsetzen und beim JC einreichen. Ist halt die Frage ob es anerkannt wird.
Was soll es mehr geben?
Den Regelbedarf für Essen, Trinken Haushaltsstrom, Bekleidung, Mobilität etc.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung. Und dann sofern zutreffend Mehrbedarfe bei z.B. Alleinerziehenden, kostenaufwändige Ernährung etc.
An was dachtest du denn?
Wenn du in der Vergangenheit Miete gezahlt hast, dann habt ihr wohl einen Untermietvertrag. Der muss ja nicht schriftlich sein.
150,00 Euro sagst du, der Rest der Kosten fällt in den Regelbedarf.
Dein Problem wird sein den Nachweis zu führen, mit dem Abheben des Geldes allein kannst du den Nachweis nicht führen, denn es sagt nur dass du Geld geholt hast, nicht dass du damit Miete gezahlt hast.
Am besten wäre es, wenn die Zahlungen an deine Mutter über die Konten gelaufen wären.
Hast du die neue Stelle nur in Aussicht oder hast du sie fest?
Falls du sie nur in Aussicht hast, dann hast du derzeit nix, oder?
Dann kann es doch nicht schaden die Termine wahrzunehmen.
Woher weisst du denn dass die Termine sinnlos sind? Grundsätzlich gibt es auch Möglichkeiten zur Unterstützung bei einer Arbeitssuchen und Arbeitsaufnahme.
Warum willst du das nicht annehmen?
Der Verweis von Trixx76 ist nur teilweise richtig. Wenn du eine Einladung zu einem Gespräch bekommst und dem nicht nachkommst und keinen wichtigen Grund hast, wird eine Minderung von 10 % des Regelbedarfes für 1 Monat verfügt.
Gut, dann nicht das aber eine Verwarnung wegen abwertend und beleidigend hast du bekommen.
Was das JC nicht weiss, macht es nicht heiss!
Alles, was es weiss, eröffnet einen Angriffsvektor. So musst du denken. Das JC tut es jedenfalls. Eigene Erfahrung!
Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!
Forderst du mal wieder zum Betrug auf? Du bist doch schon verwarnt worden! Turtle1972
3.) Weigert ihr Euch trotz allem, oder verstreicht die genannte Frist fruchtlos, dann muss man Euch eine angemessene Frist zur Nachholung einräumen, bevor man Euch sperren kann.
Das ist so falsch.
Wenn die Mitwirkungsaufforderung erfolgt ist incl Fristsetzung und Belehrung der Rechtsfolgen und die Frist ist abgelaufen, dann gibt es keine weitere Frist mehr.
Hallo,
es sind nicht 3 Wochen sondern 21 Werktage. Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Also mit Feiertagen drin wie jetzt Weihnachten und Neujahr auch mehr als 3 Wochen.
Aber, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gibt die Erreichbarkeits-Verordnung im Regelfall keine längere Zeit her.
Kurze Antwort:
Wenn du zum Zeitpunkt der Gutschrift im laufenden Bezug bist: Nein
Etwas anderes gilt nur wenn die Miete unangemessen ist und zuvor abgesenkt wurde und du einen Teil der Miete selbst zahlen musstest.
Das hat aber nicht mit einer Einkommenanrechnung zu tun die dazu führt dass dein Auszahlungsanspruch niedriger als die Miete ist.
Hallo,
wenn das Jobcenter veranlasst, dass eine medizinische Untersuchung durch den Dienst der Agentur für Arbeit erbracht werden soll, muss man die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit der ärztl. Dienst der BA ggf. Untersuchungs- / Diagnoseberichte anfordern kann. Wenn ein ALG-II-Empfänger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden auszuüben, wird der Gesundheitszustand geprüft. Bei bestätigter gesundheitlicher Einschränkungen wird dann an das Sozialamt verwiesen, da man nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Weitere Folge ist ein Antrag beim Rentenversicherungsträger bezüglich einer Erwerbsminderungsrente, ungeachtet dessen, ob man die Voraussetzungen zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente erfüllt oder nicht. Hierbei geht es nur um eine weitere Feststellung einer Erwerbsminderung, die das Amt für Soziales fordert.
Wo steht etwas vom ärztlichen Dienst der BA? Nirgends.
Ansonsten beantwortet das nicht die Frage des TE.
Dieser sollte erstmal die Frage von Turtle beantworten, dann weiss man mehr.
Na dann sieht es doch so aus, dass du bereits "nur" mit der Heimatmiete noch im Leistungsanspruch drin bist.
Dann wirst du für alles weitere mal das Gespräch mit deinem Fallmanager, oder wie die bei deinem JC heißen, ins Gespräch gehen müssen.
Wobei es dann auch die Frage ist, ob du, für den Fall dass du an den Arbeitsort in der Zukunft umziehen solltest dann dort noch bedürftig sein wirst?