Hallo,
Welche Leistungen beziehst du, SGBII oder SGB XII und wie lange beziehst du diese Leistungen schon?
Wohnst du in diesem Haus?
Hat deine Mutter SGB XII Leistungen bezogen?
Hallo,
Welche Leistungen beziehst du, SGBII oder SGB XII und wie lange beziehst du diese Leistungen schon?
Wohnst du in diesem Haus?
Hat deine Mutter SGB XII Leistungen bezogen?
Wie er gerade Lust hat. So ein Blödsinn.
Wenn das KfZ z.B. 20.000 Euro wert ist dann gehen die 5.000,00 Euro in die allgemeine Vermögensfreigrenze, sofern die nicht anderweitig verbraucht wird.
Ja, genauso. Die Grenze ist das 1. Jahr
15.000,00 € laut der entsprechenden Weisung der Bundesagentur
Die Frage nach nem Bescheid hatte ich auch schon gestellt. Leider ohne Antwort.
kleiner Tipp: Vertiefe deine Vorbereitungen sonst wird das mit der Präsentation nichts.
Dann hast du aber was verpasst. Du müsstest jedes Jahr einen Änderungsbescheid zur Rente bekommen haben wenn die Renten zum 01.07. eines jeden Jahres erhöht werden.
Da ist doch kein Guthaben. Was ein Quatsch. Ohne die 130,00 Euro "Guthaben" wäre die Nachforderung doch noch höher.
Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Falls nicht verlange einen und lege Widerspruch ein.
Wenn du zur Arbeitssuche kommst, dann Nein.
Und wenn du als "Tourist" oder im Rahmen der Europäischen Freizügigkeit kommst, auch Nein.
Ja, wenn der Freibetrag nicht anderweitig "verbraucht" wird.
Ja, das war gemeint. Der Wert der Immobilie kann ins Schonvermlfen gerechnet werden,sofern der Freibetrag nicht anderweitig "verbraucht" wird.
Dann erkläre das gegenüber dem JC. Es wurde vllt auch nur irrtümlich angenommen dass du anmeldest.
Du hast die Pflicht deine Bedürftigkeit zu verringern oder zu beseitigen, demnach musst du deine Rechnungen umgehend stellen.
Hast oder hattest du denn ein Gewerbe? Hast du erklärt dass du das Gewerbe nicht mehr ausübst?
Falls ja ist die Anforderung der Abmeldung als Nachweis m.E. in Ordnung
Danke dir auch.
Wie wahr, geht mir auch so. Mit Abschlägen kann ich zum 30.04.24 gehen. Resturlaub und Überstunden etc ist dann vor Weihnachten dieses Jahr Schluss. Aber nur vielleicht, sonst bekommt meine Frau die Krise
Etwas verwirrend geworden hier. Begründe deinen Widerspruch mit Hinweis auf die Weisung und Paragraph 11.
Das reicht dann.
Es wundert dich doch nicht wirklich, bist doch lang genug im Geschäft und Kummer mit Berlin gewohnt
Ist bei uns vor kurzem nochmal durch unseren Landkreistag verteilt worden. Ist evtl im Ringen ums Gesetz "untergegangen".