Meinst du wo im Antrag man es angibt?
Da es verschiedene Vordrucke gibt kann ich das nicht genau sagen wo, wichtig ist dass du es angibst.
Meinst du wo im Antrag man es angibt?
Da es verschiedene Vordrucke gibt kann ich das nicht genau sagen wo, wichtig ist dass du es angibst.
"Ein einziges Sozialgericht...."
Hätte heute sonst nichts mehr zum Lachen gehabt
Über den Bezug von Bürgergeld besteht eine Pflichtversicherung in der KV und PV.
Musstest du 50 Euro Miete oder 50 Euro Betriebskosten selbst zahlen?
Wenn die Betriebskosten in voller Höhe vom JC berücksichtigt wurden, dann ist das Guthaben aus den Betriebskosten auch richtigerweise anzurechnen gewesen.
Kläre erstmal den Sachverhalt auf bevor du von Betrug sprichst.
Nein, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern wird im Einzelfall entschieden.
Die Kommunalpolitik kann halt die Verdrossenheit noch anfeuern, ist man als Bürger doch an denen näher dran als am Bund. Wie vor einer Wahl, die ganze Zeit sieht und hört man nix und dann tauchen die Herrschaften an jeder Ecke auf nem Plakat auf und grinsen aus jeder Zeitung raus, und nach der Wahl: wieder nix.
Hey,
du deutest da Zuviel rein. In der hiesigen Region wird auch ein eigener Antragsvordruck verwendet, da sind diese Fragen auch drin.
Du musst es anders sehen: Da kommt ein Antrag rein, keine Begründung, keine Erläuterung warum der Antrag jetzt kommt. Es ist doch nur die Frage was ist "passiert" dass jetzt ein Antrag gestellt wird. Z.B. Jobverlust, Trennung, Geburt eines Kindes etc etc.....darauf zielen die Fragen ab, auf die Ursachen der Bedürftigkeit.
Und die Frage nach den letzten Monaten: Du bekommst einen Antrag und stellst bei der Prüfung fest, dass die Antragsteller eigentlich sein Monaten Anspruch hätten und vielleicht auch einen hohen mtl. Anspruch. Dann kommt doch die Frage auf, wovon haben die die ganze Zeit gelebt?
Das steckt dahinter. Ok?
Ja das ist zulässig. Die Vordrucke sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die in diesem Vordruck gestellten Fragen gehören m.E. zu jedem Neuantrag.
Wenn die beiden keinen Trennungswilen haben, also im Sinne einer Scheidung, dann werden die beiden gemeinsam berechnet und wenn das Einkommen des einen Ehepartners ausreichend für beide ist, dann wird es kein Bürgergeld für den anderen geben.
28 SGB II hat nichts mit Behinderung zu tun, sondern regelt Bildung und Teilhabe. Das ist offensichtlich ein Fehler.
Aber wie gesagt, wenn keine der o.g, Maßnahmen, dann kein Anspruch auf diese 147 Euro. Ein "normaler" Schulbesuch reicht da nicht.
Wenn das Kind keine der im Gesetz genannten Maßnahmen absolviert, steht ihm der Mehrbedarf nicht zu.
Diese Zeile sehe ich nicht und ich weiss nicht welche Eingaben du gemacht hast.
Das was ich reinkopiert habe ist die einzige Rechtsgrundlage für einen Mehrbedarf bei einer Behinderung.
Wenn er ausgezahlt wird dann ist es Einkommen.
Paragraf 21 SGB II:
(4) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden
In welchem Bürgergeldrechner ist das drin? Ich kenne nur einen Mehrbedarf bei Behinderung und gleichzeitigem Besuch von bestimmten Maßnahmen. Der ist aber nicht nur für Kinder einschlägig.
Das Bundessozialgericht hat entschieden dass der Sofortbonus beim Stromanbieterwechsel ein nicht zweckgebundenes Einkommen ist welches angerechnet werden muss.
Ich kann da keinen Unterschied sehen, auch dieser Bonus beim Gas dürfte anzurechnen sein.
Na, entweder monatlich oder spätestens nach 6 Monaten zur endgültigen Festsetzung, sofern die Leistungen vorläufig gewährt werden.
Also: Ja
Auch mit dem Krankengeld bekommst du nichts mehr.
Krankengeld und ALG I sind vorrangig vor Bürgergeld. Und du hast mehr Bürgergeld bekommen als du ALG I bekommen kannst, daher bleibt da nichts vom ALG I übrig. Das geht an das Jobcenter.
Warum solltest du auch noch das ALG I bekommen? Du hast doch Geld bekommen um den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Nein. Wenn du 700 € Bürgergeld bekommen hast, dann hättest du, wenn das ALG I rechtzeitig mit 600 € gezahlt worden wäre, nur 100 € Bürgergeld erhalten.
Daher gehen die 600 € ALG I an das Jobcenter um den Zustand herzustellen der gewesen wäre, wenn ALG I zeitnah gezahlt worden wäre, nämlich 100 € Bürgergeld