Die Erhöhungen mit dem Bürgergeld sind niedriger als 310 Euro, also werdet ihr darüber nicht ins Bürgergeld kommen.
Wenn die 200 Euro von der Krankenkasse kommen ist das wohl Pflegegeld. Das darf in der Berechnung zur Ablehnung von damals nicht drin sein.
Ihr solltet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Das Wohngeld ist zum 01.01.23 kräftig erhöht worden.
Du kannst auch einen Wohngeldrechner im Internet ausprobieren. Es muss aber einer für 2023 oder Wohngeldplus sein.