Beiträge von LoneRanger

    Die Erhöhungen mit dem Bürgergeld sind niedriger als 310 Euro, also werdet ihr darüber nicht ins Bürgergeld kommen.


    Wenn die 200 Euro von der Krankenkasse kommen ist das wohl Pflegegeld. Das darf in der Berechnung zur Ablehnung von damals nicht drin sein.


    Ihr solltet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Das Wohngeld ist zum 01.01.23 kräftig erhöht worden.


    Du kannst auch einen Wohngeldrechner im Internet ausprobieren. Es muss aber einer für 2023 oder Wohngeldplus sein.

    Hallo.

    Zunächst mal ist festzuhalten dass zwischen ALGII und Bürgergeld kein riesiger Unterschied liegt.


    Erfolgte die letzte Ablehnung weil das Einkommen zu hoch? Und falls ja, wie hoch wurde die Einkommensüberschreitung ausgewiesen?


    Durch die Erhöhung der Regelbedarfe zum Januar 2023 könnte sich evtl. ein Anspruch ergeben.


    Was ist mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag?


    Was meinst mit Kindergarten? Geht es um die Gebühren oder um das Essensgeld?

    Das du tatsächlich nicht in Vollzeit studierst spielt keine Rolle. Das ist nicht vergleichbar mit einem offiziellen Teilzeitstudium. Es ist ein Vollzeitstudium welches du in Teilzeit durchführst. Und weil es ein Vollzeitstudium ist konntest du auch Bafög beziehen. Das du jetzt kein Bafög mehr beziehst spielt keine Rolle.

    Und weil das Studium dem Grunde nach förderfähig ist, bist du von Leistungen SGB 2 ausgeschlossen.


    Sofern Mehrbedarfe bei dir einschlägig sein sollten, könntest du diese Mehrbedarfe als Zuschuss erhalten.


    Ein Darlehen für die Leistungen als solche würde nur in Frage kommen falls es sich bei dir um einen Härtefall handeln sollte.

    Es steht im Gesetz dass Ausgaben die zur Erziehlung des Einkommens führen abzusetzen sind. Lass mal die alten Zeiten weg.

    Man versuchte ein wahrscheinlich zu erwartendes Einkommen zu prognostizieren. Es ist nur eine Prognose. Das wird auch bei Leuten gemacht die schwankenden Arbeitseinkommen haben und auch bei Selbstständigen. Ist vom Grundsatz her absolut üblich und auch im Gesetz so vorgesehen. Das ist nicht das Problem.


    Was aber nicht geht, ist fern der Realität irgendwas zu unterstellen.


    Oder hast du regelmäßig und dauerhaft gespielt?


    Also wie Bernd geschrieben hat: Widerspruch einlegen 6nd erklären dass du keine Gewinne erwartest und daher die Einkommensprognose zu einer Unterdeckung deiner Bedarfe führt.

    Zum einen müssten von den Lottoeinnahmen die Ausgaben für die Lottoscheine abgezogen werden, denn es sind Ausgaben die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen.


    Ansonsten kann ich mich nur Bernd und seinem Vorschlag anschließen.


    Dafür brauchst du keinen Anwalt.


    Das Angebot mag verlockend sein, aber ich würde die nicht einschalten. Mehr kann und werde ich hier öffentlich nicht schreiben.

    Nur eine Woche vor Ablauf des Gewährungszeitraumes erst den Weitergewährungsantrag zu stellen, ist nicht nur sportlich, es ist um es deutlich zu sagen: Viel zu spät.


    Da musst du dich nicht wundern dass noch kein Geld da ist.


    Die Bearbeitung dauert halt etwas und dazu kommt noch der Überweisungsweg. Du bist nicht gesperrt sondern die Bewilligung ist noch nicht durch.


    Was den Vermieter angeht: Die Miete ist fällig am 3. Werktag des Monats, wobei auch die Überweisung am 3. Werktag reicht.


    Also heute noch kein Grund Stress zu machen.


    Und sorry: Das hast du selbst verursacht.

    Lass die Vermutung stecken oder setze den Aluhut ab. Es geht doch nicht darum massenhaft die Vergangenheit zu überprüfen.


    Aber, wenn jemand jetzt seine Vermögensverhältnisse nicht nur erklären sondern auch belegen muss dann kann es natürlich passieren das zu Unrecht bezogene Leistungen festgestellt werden. Aber es gibt keine entsprechende Weisung in der Richtung.

    Du brauchst keinen neuen Antrag stellen. Dein Erstantrag ist noch gültig und wäre im Falle einer Versagung auch nicht "verbraucht".


    Aber du hast alles eingereicht? Wenn ja, dürfte alles ok sein. Falls doch ein Versagungsbescheid kommen sollte dann legst du Widerspruch ein und verweist auf die eingereichten Unterlagen.


    Eine Versagung ist etwas ganz anderes als eine Ablehnung.