Alles anzeigenDa der Fragesteller schon 25 Jahre alt ist, und wohl zum ersten Mal Bürgergeld bezieht, braucht er keine Zustimmung vom Jobcenter, damit die vollen Unterkunftskosten übernommen werden.
Denn für den Fragesteller greift die 'Karenzzeit' . Seine Unterkunftskosten müssen also pauschal 12 Monate in voller Höhe übernommen werden. Danach bis zu weitere 6 Monate.
Eben weil der Fragesteller schon 25 Jahre alt ist, muss er sich gegenüber dem Jobcenter nicht ( mehr ) rechtfertigen, ob, warum und wann er aus- und umziehen möchte.
Das gilt nur bei Personen die bei ihren Eltern leben, und unter 25 Jahre alt sind.
Wenn schon Auskünfte erteilen, dann bitte richtige Auskünfte. Und vor allem das Gesetz lesen und kennen, oder einfach nicht kommentieren.
Diese Falschinformation kann zu Problemen führen.
Alles anzeigenDa der Fragesteller schon 25 Jahre alt ist, und wohl zum ersten Mal Bürgergeld bezieht, braucht er keine Zustimmung vom Jobcenter, damit die vollen Unterkunftskosten übernommen werden.
Denn für den Fragesteller greift die 'Karenzzeit' . Seine Unterkunftskosten müssen also pauschal 12 Monate in voller Höhe übernommen werden. Danach bis zu weitere 6 Monate.
Eben weil der Fragesteller schon 25 Jahre alt ist, muss er sich gegenüber dem Jobcenter nicht ( mehr ) rechtfertigen, ob, warum und wann er aus- und umziehen möchte.
Das gilt nur bei Personen die bei ihren Eltern leben, und unter 25 Jahre alt sind.