Beiträge von LoneRanger

    Wenn schon Auskünfte erteilen, dann bitte richtige Auskünfte. Und vor allem das Gesetz lesen und kennen, oder einfach nicht kommentieren.

    Diese Falschinformation kann zu Problemen führen.

    Dann lies doch bitte bis zum Schluss wo die Regelung des Paragraph 11 EWSG angesprochen werden.

    Oben wird doch lediglich der Grundsatz dargestellt dass es in deiner Konstellation Einkommen ist, das EWSG ändert aber diesen Grundsatz bis zur Schlussrechnung in der der Dezember 2022 drin ist.

    Hat das JC dir das mündlich mitgeteilt oder hast du einen schriftlichen Bescheid?

    Fall du keinen Bescheid hast bestehe auf einen schriftlichen Bescheid gegen den du dann Widerspruch einlegen kannst.

    Hast du bereits einen Bescheid, dann lege Widerspruch ein.

    So wie du den Sachverhalt schilderst dürfte diese "Ablehnung" rechtswidrig sein, denn mit 25 zählst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und bist alleine zu betrachten.

    Sofern die Sache eilig ist weil du mittellos bist, könntest du auch bei dem zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Die Eilbedürftigkeit dürfte sich aus deiner Mittellosigkeit begründen.

    Anhand deiner Beiträge kann ich nur vermuten dass du Ratschläge haben willst wie du ungekürzte Leistungen bekommen kannst und weiterhin deine Spielgewinne anrechnungsfrei behalten kannst. Dazu wirst du hier keine Anleitung bekommen.

    Und: Du verstehst offensichtlich einige Begrifflichkeiten nicht.

    Richtig ist, dass alles was vor dem jeweiligen Betrachtungsmonat zufließt kein Einkommen im Betrachtungsmonat ist, sondern Vermögen.

    Gehst du aber auf einen anderen Betrachtungsmonat, zum Beispiel 2 Monate zurück, dann ist alles was in diesem Monat zugeflossen ist Einkommen in diesem Monat.

    So. Einkommen und einmalige Einnahme. Das ist eigentlich kein Unterschied. Beim Einkommen wird unterschieden zwischen laufenden Einnahmen, z.B. deine Rente und einmaligen Einnahmen, z.B. deine Spielgewinne, eine Steuererstattung, Urlaubsgeld des Arbeitgebers etc. Egal ob laufend oder einmalig, alles ist Einkommen im jeweiligen Zufluß- bzw. Betrachtungsmonat.

    Und bei deiner Frage nach einem Darlehen erschließt sich mir der Sinn nicht. Zum einen müsste es eine gesetzliche Grundlage für ein Darlehen in dieser Konstellation geben, die ich nicht sehe, denn du willst nur dein Konto sauber halten (deine Spielgewinne behalten?).

    Ein laufendes Bürgergelddarlehen kann es nur in eng begrenzten Einzelfällen geben.

    Ich würde einreichen:

    Arbeitsvertrag

    Kündigung

    Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sind wahrscheinlich eh gefordert, und dort darauf achten, dass die letzten Gehaltszahlungen drauf sind

    Du hättest deine Quelle richtig lesen sollen:

    § 1922 BGB enthält den Grundsatz, dass mit dem Tod des Erblassers und den dadurch ausgelösten Erbfall das Vermögen des Erblassers durch Von-Selbst-Erwerb auf den oder die Erben übergeht und zwar sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Erbfolge. Man spricht insoweit auch von einer Universalsukzession bzw. einer Gesamtrechtsnachfolge.

    MIT DEM TOD.

    Und es wird doch auch nicht rückwirkend angerechnet, sondern der Monat des Zuflusses wird neu berechnet. Es wird damit docht nichts fingiert oder verdreht. Es wird das gleiche gemacht was das JC machen würde wenn du ein Arbeitseinkommen zu spät meldest.

    Erst im Juli auf deinem Konto eingeht??? Du hast es noch immer nicht verstanden, oder willst nicht verstehen. Das Konto auf dem das Erbe ist, wird zum Erbfall zu Deinem Konto. Wann Du es auf dein anderes Konto überweist ist egal.

    Ich verstehe schon, du hast geerbt und suchst einen Weg das Erbe am JC vorbei zu schaffen. Aber da bin ich jetzt raus, denn du willst nicht verstehen.

    Naja, ne Quelle mit Stand 2017.

    Geht es hier noch um eine echte Frage oder um theoretischer Möglichkeiten?

    Bestattungskosten sind die Kosten die zuerst aus dem Erbe zu begleichen sind. Wenn dann nix mehr da ist, dann ist das Erbe Null.

    Zugriff anmelden?? Nein, sorry. So ist das nicht. Mit dem Erbfall gehört das Konto dir. Die Bank weiss es nur nicht. Also musst du dich nur gegenüber der Bank legitimieren. Fertig.

    Seit wann dauert es so lange bis eine Sterbeurkunde ausgestellt wird? Schließlich darf ohne Sterbeurkunde keine Beerdigung durchgeführt werden.