Also was denn jetzt?
Pflichtteil oder Erbe?
Und wer bist du dass du das Geld auf deinem Konto hast und wer ist der Erbe?
Also was denn jetzt?
Pflichtteil oder Erbe?
Und wer bist du dass du das Geld auf deinem Konto hast und wer ist der Erbe?
Herzlichen Glückwunsch für die tolle Beratung.
Die war falsch.
Die Karenzzeit läuft für dich aufgrund des nahtlosen Übergangs bis 31.12.2023
Zum einen ist zu beachten, dass die Regelung nicht für Pflichtteile und Vermächtnisse und ähnliches gilt.
Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein, also einfach mal ohne Grund verzögert auszahlen wird nicht so einfach sein.
Und wenn du es überweisen kannst, dann hast du wohl das Erbe in deiner "Verwahrung" und willst es den Erben "vorenthalten" solange bis es "unschädlich" ist für den Bürgergeldbezug???
Es geht doch darum deine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Daran musst du dich ein eigenen Interesse haben.
Und sich auf Jobs zu bewerben die man wegen der Einschränkungen nicht ausüben kann ist völlig sinnfrei, vor allem wenn es nur darum geht Aktivität zu zeigen.
Für eine realistische Vermittlung muss das Leistungsvermögen bekannt sein.
4 stellige Löhne???? auch 9.999 Euro sind 4 stellig
Es gibt keinen Berufsschutz im SGB II. Du bist verpflichtet alle zumutbaren Jobs anzunehmen um deine Bedürftigkeit zu vermindern oder ganz zu beseitigen.
Wenn du ohne Bürgergeld leben kannst kannst du gerne nach deinem hochdotierten Traumjob suchen.
Wenn du so um die 45.000 Euro hast, dann hast du für Bürgergeld Zuviel. Und du bekommst nichts. Auch keine Krankenversicherung. Warum auch? Du hast genug, musst es auf 40.000 aufbrauchen, zum Beispiel zum Leben und für die Krankenversicherung und wenn das Übersteigende verbraucht ist stellst du einen Antrag.
Wann wäre denn der erste Gehaltszufluss?
Wenn das Gehalt erst im April zufliesst, dann besteht Anspruch für den ganzen März.
Und bei der vorläufigen Gewährung ist nunmal genau so beabsichtigt nicht jeden Monat wegen ein paar Euro weniger Gehalt eine Neuberechnung vorzunehmen, sondern erst nach Ablauf des Gewährungszeitraums.
Die Anrechnung wird im Monat des tatsächlichen Zuflusses erfolgen müssen. Nur dann wenn durch den einmaligen Zufluss die Hilfebedürftigkeit entfällt dann erfolgt eine Verteilung auf 6 Monate.
Du musst die aktuellen Kosten nachweisen, mehr nicht. Die Bescheinigung selbst vorzulegen gehört nicht zu deinen Mitwirkungspflichten.
Danke für die Info. Aber den Vater kann man vergessen. Der arbeitet nicht und lebt auf Staatskosten.
Wenn du mit auf Staatskosten leben den Bezug von ALG II bzw Bürgergeld meinst, dann ist der Kindsvater darüber auch gesetzlich Krankenversichert (falls er nicht ausnahmsweise privat versichert sein sollte). Dann kann das Kind auch in die Familienversicherung bei ihm.
Hallo,
du weist schon dass diese Änderung erst zum 01.07.2023 eintritt?
Es gilt für alle Personen die unter 25 Jahren als sin und die eine Ausbildungsvergütung aus einer nach dem SGB III förderfähigen Ausbildung erhalten.
Es spielt keine Rolle ob verheiratet oder nicht und auch nicht ob man bei den Eltern wohnt oder nicht.
Einen Tipp hat LoneRanger noch vergessen: Heiraten
Nee, bewusst weggelassen
Du siehst das vllt etwas zu düster. In der Kombination der beiden Leistungen können ohne Probleme mehr als 310 Euro drin sein.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, Sorry
Gut, dann wenigstens Unterhaltsvorschuss.
Was anderes als Wohngeld und Kinderzuschlag wird für euch, aus der Ferne betrachtet, wohl nicht hilfreich sein.
Unterhalt für die Kleine wird vom Kindesvater gezahlt?
Die Erhöhungen mit dem Bürgergeld sind niedriger als 310 Euro, also werdet ihr darüber nicht ins Bürgergeld kommen.
Wenn die 200 Euro von der Krankenkasse kommen ist das wohl Pflegegeld. Das darf in der Berechnung zur Ablehnung von damals nicht drin sein.
Ihr solltet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Das Wohngeld ist zum 01.01.23 kräftig erhöht worden.
Du kannst auch einen Wohngeldrechner im Internet ausprobieren. Es muss aber einer für 2023 oder Wohngeldplus sein.
Schau bitte mal wieviel es war und schreib hier. Dann schauen wir weiter.
Die 200 Euro kommen von woher?
Für den Kindergarten kannst du beim Jugendamt einen Antrag versuchen.
Hallo.
Zunächst mal ist festzuhalten dass zwischen ALGII und Bürgergeld kein riesiger Unterschied liegt.
Erfolgte die letzte Ablehnung weil das Einkommen zu hoch? Und falls ja, wie hoch wurde die Einkommensüberschreitung ausgewiesen?
Durch die Erhöhung der Regelbedarfe zum Januar 2023 könnte sich evtl. ein Anspruch ergeben.
Was ist mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag?
Was meinst mit Kindergarten? Geht es um die Gebühren oder um das Essensgeld?
Persönlich abgeben wenn du dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lässt ist genauso gut. Kommt auf den Aufwand an den du hast um zum JC zu kommen, also Zeit und Fahrtkosten. Denn das Einschreiben kostet ja auch Geld.