Wenn das Kindergeld nicht tatsächlich zufließt darf es nicht angerechnet werden.
Beiträge von LoneRanger
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Die Müllgebühren werden doch wahrscheinlich mit den Betriebskosten durch den Vermieter abgerechnet. Oder was steht im Mietvertrag?
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sorry, offenbar doch zum 01.01.
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Die Regelung tritt wohl erst zum 01.07.2023 in Kraft.
Und ja, sofern die Erbschaft das Gesamtvermögen nicht über die 40.000 € bringt (nur in der Karenzzeit) dann ist die Erbschaft unschädlich
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Da muss ich leider korrigieren:
Eine Erbschaft zählt im Zuflussmonat nicht mehr als Einkommen.
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Es geht aber doch wohl um das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro mtl. Dazu muss die Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss führen.
Nach derzeitigem Stand soll das auch für Weiterbildungen gelten die vor dem 01.04.23 begonnen wurden.
Ob das tatsächlich so kommt, ist zum heutigen Tag nicht zu 100 % realistisch zu beantworten.
Daher ist dein Wunsch nach jemandem der sich wirklich damit auskennt wirklich sportlich. Wie soll sich jemand wirklich mit einem Gesetz auskennen das noch nicht beschlossen und verkündet ist?