Er wohnt darin und bis beginn des Bürgergeldes war es angemessen. Jetzt beim Bezug des Bürgergeldes und nichtmehr Hartz 4 ist es zu groß.
Da stimmt aber irgendwas nicht. Die qm Zahlen wurden im Bürgergeld im Vergleich zum ALG II verändert, vor allem positiv für 1 und 2 Personenhaushalte.
Und in 2023 war es im Bürgergeld egal wie groß das Objekt war, mit der Maßgabe dass er nahtlos Leistungen gezogen hat.