Nein, denn auf Krankengeld wird kein Freibetrag gewährt wie auf den Lohn. Die Auflistung müsste aber doch auch aus dem Bescheid ersichtlich sein.
Regelbedarf 563,00 €
+Miete 540,00 €
./. Krankengeld 472,00 € unter Berücksichtigung von 30,00 € Freibetrag
= 631,00 €