Posts by ubu

    Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt werden im voraus bezahlt. D.h. das Geld, dass du am 28.10.2025 bekommen hast, ist für November.

    Anders ist es bei Rente und Arbeitslosengeld, diese werden erst nachschüssig gezahlt.

    Einen Fehler des Amtes sehe ich hier nicht. Die Sozialleistungen für den nächsten Monat werden einige Tage (ca. eine Woche vor Monatsende, also ungefähr am 24./25.10.) EDV-technisch verarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt konnte das Sozialamt ja gar nicht wissen, dass am 28.10. die Gasrechnung fällig wurde. Reich einfach die Gasrechnung und die Versicherungsunterlagen ein, dann wird das nachberechnet und nachträglich ausgezahlt.

    Ganz im Gegenteil. Weder habe ich mit schwarz und noch viel weniger mit blau etwas am Hut. Und die von der Union geplanten Sozialkürzungen halte ich zumindest in größerem Umfang für falsch (und auch rechtlich kaum umsetzbar).

    Aber mich nerven mittlerweile erheblich die Anfragen in diesem Forum, die nicht darauf abzielen, "wie komme ich möglichst schnell aus dem Bürgergeldbezug raus", sondern "wie kann ich es mir möglichst lange anstrengungslos im Bürgergeld bequem machen, ohne dass mir das Jobcenter auf den Sack geht."

    Etwas Eigeninitiative von Bürgergeldempfängern hinsichtlich "Sicherstellung des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit" erwarte ich als steuerzahlender Bürger dann schon.

    Auch wenn der Cannabiskonsum jetzt (leider) weitgehend legal ist - die Frage, ob es bürgergeldrelevant ist, wenn man Mitglied in einem Drogenanbauverein ist, und etwa 1/4 des monatlichen Regelbedarfs für Drogen ausgibt, ist ja wohl das Letzte... Die Hinweis von Toetje auf die Arbeitsfähigkeit, wenn man zugekifft ist, stellt sich selbstverständlich auch.

    Du verstehst das Sozialstaatsprinzip falsch.

    Selbstverständlich soll Menschen, die bedürftig sind, geholfen werden. Das bedeutet Rechte, die der Bedürftige hat, aber auch Pflichten. Du betont zwar gerne die Rechte - aber die Pflichten scheinst du (absichtlich?) auszublenden. Dazu gehört nämlich vor allem, alles zu tun, den Lebensunterhalt selbst wieder möglicht weit sicherzustellen. Nämlich durch Arbeit.

    Das hingegen scheinst du nicht so ganz verinnerlicht zu haben (z.B. deine Tipps wie "bloß dem Jobcenter keine Telefonnummer oder Mailadresse geben, es könnte ja passieren, dass die plötzlich mit Arbeitsangeboten kommen")

    Immer nur beim Staat die Hand aufzuhalten und auf seinen Rechten zu bestehen, ist keine Dauerlösung. Arbeitsfähige Bedürftige haben nicht nur das Recht auf Hilfe (nicht nur Geld, sondern auch Unterstützung zur Arbeitsaufnahme oder Beratung), sondern auch die Pflicht zur nachweisbaren Eigeninitiative, sich um Arbeitsstellen zu bemühen.

    Wenn alle Bürgergeldempfänger so denken würden wie du, dann wird es mangels fehlender Steuereinnahmen und Sozialabgaben ganz schnell zu drastischen Kürzungen der Sozialleistungen kommen müssen - denn dann ist der Sozialstaat in heutiger Form nicht mehr finanzierbar.

    Wenn Du noch mehr so waaaaahnsinnig tolle Tipps auf Lager hast, werde ich Dich melden. Wenn jemand Geld aus Steuermitteln möchte, gibt es halt ein paar Regeln, an die der Mensch sich halten muss. Erreichbarkeit gehört auch dazu. Was speziell ist so dramatisch daran, wenn man angerufen wird und einem erläutert wird, was die rechtliche Situation ist? Genau: nichts. Einen Antrag darfst Du immer stellen, auf alles mögliche. Er wird im Zweifel dann abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aber es soll ja auch Menschen geben, die froh sind, wenn ihnen geholfen wird.

    Man braucht sich nur die Postings von NordBG anzuschauen. Ich schätze, dass er genau einer von denjenigen ist, denen er A**** auf Grundeis geht, weil solche Hilfeempfänger ein Grund für die derzeitigen Kürzungs- und Sanktionsplanungen der Bundesregierung sind.

    Ganz ehrlich? Du bist 23, machst "den Tontechniker und verdienst noch nichts"? Wie wäre es stattdessen mit einer ordnungsgemäß vergüteten Ausbildung oder Arbeitsaufnahme? Deine Freundin ist mit 21 Jahren immer noch Schülerin? Normalerweise hat man mit spätestens 16/17 Jahren den Realschulabschluss oder mit 19 Jahren das Abitur in der Tasche und kann studieren oder eine Ausbildung machen.

    Wer will euch zudem ohne jegliches Einkommen eine Wohnung vermieten? Wie stellst du dir das mit Mietzahlung, Mietkaution, Mobiliar, ggfs. Renovierung, Versicherungen und Lebensunterhalt vor? Das sollen euch diejenigen Menschen, die einer Arbeit nachgehen, mit ihren Steuergeldern bezahlen, während ihr zwei es offensichtlich im Leben viel zu ruhig und untätig habt schleifen lassen? Könnte es zudem sein, dass genau diese Untätigkeit" dafür sorgt, dass deine Mutter sauer auf dich ist?

    Ausbildung oder Arbeit aufnehmen, ein paar Monate Geld ansparen, und dann könnt ihr euch gerne eine Wohnung suchen. Das wäre der richtige Weg.

    Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, wohnst du mit deiner Mutter und drei Geschweistern zusammen, alsio insgesamt 5 Personen?

    Dann musst du 1/5 der Warmmiete selbst zahlen.

    Wie du das mit deiner Mutter regelst, bleibt dir überlassen; das Jobcenter wird für deine Mutter und deine Geschwister nur noch 4/5 der Miete berücksichtigen.

    Derr Irrglaube, dass das Sozialamt einem finanziell aushilft, wenn es mit dem Jobcenter Probleme gibt, hält sich seit über 20 Jahren.

    Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann (wenn überhaupt!) nur vom Jobcenter einen Vorschuss bekommen. Und selbst hierfür ist die Chance extrem gering. Da hilft nur strikte Ausgabenkontrolle, den Lebensstandard den finanziellen Möglichkeiten anzupassen, oder (ganz originell und unüblich) Arbeit aufzunehmen.

    Eventuell kommt Hilfe von anderen Institutionen, wie z.B. Tafel, in Betracht. Aber keinesfalls vom Sozialamt.

    Pflegegeld ist kein Einkommen, das nach dem SGB II angerechnet werden kann, weil es anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensunterhalts dient. So weit, so richtig.

    Das gilt aber nur für den Pflegebedürftigen, der auf SGB II-Leistungen angewiesen ist - nicht auf die pflegende Person (wie z.B. du).

    Während des SGB II-Leistungsbezugs kommt es auf deine Qualifikation nicht an. Da geht es nur darum, dich schnellstmöglich wieder in Arbeit zu bringen - das können auch Jobs sein, die unter deiner Qualifikation liegen oder dir "keinen Spaß" machen, also alle Tätigkeiten, die dich wieder aus dem steuerfinanzierten Leistungsbezug rausbringen. Im Zweifelsfall kann das auch Straßenwärter oder Arbeit in einem Schnellrestaurant sein.

    Das soll dich natürlich nicht davon abhalten, dich weiterhin um deinen "Traumjob" zu bewerben.

    Verstehen ist eine Kunst ignorieren eine Haltung.

    Diese Kunst beherrscht du jedenfalls nicht...

    Grundprinzip der Sozialhilfe ist seit Jahrzehnten: Regelbedarf plus Warmmiete plus eventuelle Mehrbedarfe abzüglich Einkommen = Hilfeanspruch.

    Und unter Einkommen fallen Arbeitslohn, Renten, Kindergeld, Unterhalt usw., die teilweise ganz, teilweise nur zum Teil (nach Abzug von Freibeträgen) angerechnet werden.


    Und da ist es völlig egal, ob diese Sozialhilfe in Form von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Bürgergeld (SGB II) oder Asylleistungen (AsylbLG) gewährt wird - in allen diesen Leistungen wird die Hilfe in etwa so berechnet. Nach welchem dieser Gesetze Leistungen gewährt werden, hängt von Alter, Erwerbsfähigkeit, ausländerrechtlichen Status etc. ab.

    Erstens - wenn du so sprichst und dich bewirbst, wie du schreibst, wundert es mich nicht, dass du auf Bürgergeld angewiesen bist.

    Zweitens - Tipps, wie man ggfs. mit Hilfe des Hausarztes das Jobcenter betrügen kann, werden hier sehr ungern gesehen.

    Drittens - Bürgergeldbezieher mit so einer Einstellung, wie du sie hier an den Tag legst, sorgen dafür, dass die Politik sehr lautstark über schmerzhafte Einschränkungen bei Sozialleistungen nachdenkt.

    Ich kann mir Simones Gedankengang schon vorstellen, warum sie möglicherweise auf das Wohngeld verzichten will.

    Nehmen wir mal an, Simone bekommt 1.050 € Grundsicherung unter Anrechnung von 800 € Bruttorente. Bisher ist ihre Zuzahlung für Medikamente 12 x 563,00 € x 2 % = 135,12 € jährlich.

    Sobald sie im Wohngeld ist, errechnet sich die Zuzahlung von der Bruttorente (Wohngeld bleibt m.W. außen vor). Damit ergibt sich 12 x 800,00 € x 2 % = 192,00 €.

    Sind schonmal 56,88 € pro Jahr (4,74 € pro Monat) mehr.

    Kein Deutschland-Ticket sozial mehr (48 €/Monat), sondern nur "normales" D-Ticket (58 €/Monat). Mehrkosten somit 10,00 € im Monat.

    Möglicherweise Wegfall von weiteren Vergünstigungen für Bedürftige (z.B. ermäßigter Theater- oder Schwimmbadeintritt etc.)

    Bei einer Differenz zwischen Rente + Grusi bzw. Rente + Wohngeld von 100 € macht sich das nicht unbedingt bemerkbar, sie hat auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche.

    Aber bei nur geringen Überschreitungen des sozialhilferechtlichen Bedarfs (z.B. 20 oder 30 € monatlich) kann das "mehr Geld" durchaus vom Wegfall diverser Vergünstigungen aufgefressen werden.

    Herrje, jeden Monat die gleiche Frage...

    Die Sozialleistungen werden am letzten Bankwerktag des Monats gutgeschrieben.

    Das kann um 8 Uhr sein, um 10.27 Uhr oder um 15.51 Uhr.

    Und falls der Reformationstag in dem betreffenden Bundesland kein Feiertag sein sollte, reicht auch der 31.10.2024, 16 Uhr.

    Kleiner Hinweis: auch wenn du ab September 2024 schon Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast (und hierdurch pflichtversichert bist), ist die Abbuchung der Beiträge im September korrekt.

    Die KV-/PV-Beiträge sind zum 15. des Folgemonats fällig, d.h. im September wurden die Beiträge für August 2024 abgebucht.

    Du fragst hier nach Hilfe, bekommst eine Antwort, die du offensichtlich nicht hören willst, und redest dann noch von geistigem Bullshit?

    Und das ohne jegliche Ansätze von halbwegs erträglicher Rechtschreibung und Grammatik?

    Au weia...

    Ich gebe Dir noch einen konstruktiven Tip: google mal nach "Aufrechnung Rente". Vielleicht sind aus der früheren Selbständigkeit noch ein paar Sozialversicherungsabgaben offen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass das "in die Rente retten" schon mal nicht funktioniert.

    Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.

    Der TE erwartet "konstruktive Antworten", bekommt er sie, wird er patzig.

    Erstaunlich welche Großkotzigkeit so manch ehemaliger Selbständiger an den Tag legt. Meist kommt dann noch ein nettes "früher habe ich Millionen verdient" hinterher................. schade, dass es für die Altersvorsorge dann nicht gereicht hat.

    Hierzu volle Zustimmung. "Ich war früher selbständig, habe aber nie in die Rentenversicherung eingezahlt, und werde bald 67 Jahre".

    Schlimm genug, dass der Steuerzahler den Personen, die ihr Leben lang gut gelebt und nix für's Alter zurückgelegt haben, den Lebensunterhalt via Grundsicherung finanzieren soll. :cursing:

    Ansonsten ist der ganze Thread weniger was für's Sozialhilfeforum, sondern eher ein Fall für die Schuldnerberatung.