Posts by ubu

    Verstehen ist eine Kunst ignorieren eine Haltung.

    Diese Kunst beherrscht du jedenfalls nicht...

    Grundprinzip der Sozialhilfe ist seit Jahrzehnten: Regelbedarf plus Warmmiete plus eventuelle Mehrbedarfe abzüglich Einkommen = Hilfeanspruch.

    Und unter Einkommen fallen Arbeitslohn, Renten, Kindergeld, Unterhalt usw., die teilweise ganz, teilweise nur zum Teil (nach Abzug von Freibeträgen) angerechnet werden.


    Und da ist es völlig egal, ob diese Sozialhilfe in Form von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Bürgergeld (SGB II) oder Asylleistungen (AsylbLG) gewährt wird - in allen diesen Leistungen wird die Hilfe in etwa so berechnet. Nach welchem dieser Gesetze Leistungen gewährt werden, hängt von Alter, Erwerbsfähigkeit, ausländerrechtlichen Status etc. ab.

    Erstens - wenn du so sprichst und dich bewirbst, wie du schreibst, wundert es mich nicht, dass du auf Bürgergeld angewiesen bist.

    Zweitens - Tipps, wie man ggfs. mit Hilfe des Hausarztes das Jobcenter betrügen kann, werden hier sehr ungern gesehen.

    Drittens - Bürgergeldbezieher mit so einer Einstellung, wie du sie hier an den Tag legst, sorgen dafür, dass die Politik sehr lautstark über schmerzhafte Einschränkungen bei Sozialleistungen nachdenkt.

    Ich kann mir Simones Gedankengang schon vorstellen, warum sie möglicherweise auf das Wohngeld verzichten will.

    Nehmen wir mal an, Simone bekommt 1.050 € Grundsicherung unter Anrechnung von 800 € Bruttorente. Bisher ist ihre Zuzahlung für Medikamente 12 x 563,00 € x 2 % = 135,12 € jährlich.

    Sobald sie im Wohngeld ist, errechnet sich die Zuzahlung von der Bruttorente (Wohngeld bleibt m.W. außen vor). Damit ergibt sich 12 x 800,00 € x 2 % = 192,00 €.

    Sind schonmal 56,88 € pro Jahr (4,74 € pro Monat) mehr.

    Kein Deutschland-Ticket sozial mehr (48 €/Monat), sondern nur "normales" D-Ticket (58 €/Monat). Mehrkosten somit 10,00 € im Monat.

    Möglicherweise Wegfall von weiteren Vergünstigungen für Bedürftige (z.B. ermäßigter Theater- oder Schwimmbadeintritt etc.)

    Bei einer Differenz zwischen Rente + Grusi bzw. Rente + Wohngeld von 100 € macht sich das nicht unbedingt bemerkbar, sie hat auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche.

    Aber bei nur geringen Überschreitungen des sozialhilferechtlichen Bedarfs (z.B. 20 oder 30 € monatlich) kann das "mehr Geld" durchaus vom Wegfall diverser Vergünstigungen aufgefressen werden.

    Herrje, jeden Monat die gleiche Frage...

    Die Sozialleistungen werden am letzten Bankwerktag des Monats gutgeschrieben.

    Das kann um 8 Uhr sein, um 10.27 Uhr oder um 15.51 Uhr.

    Und falls der Reformationstag in dem betreffenden Bundesland kein Feiertag sein sollte, reicht auch der 31.10.2024, 16 Uhr.

    Kleiner Hinweis: auch wenn du ab September 2024 schon Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast (und hierdurch pflichtversichert bist), ist die Abbuchung der Beiträge im September korrekt.

    Die KV-/PV-Beiträge sind zum 15. des Folgemonats fällig, d.h. im September wurden die Beiträge für August 2024 abgebucht.

    Du fragst hier nach Hilfe, bekommst eine Antwort, die du offensichtlich nicht hören willst, und redest dann noch von geistigem Bullshit?

    Und das ohne jegliche Ansätze von halbwegs erträglicher Rechtschreibung und Grammatik?

    Au weia...

    Ich gebe Dir noch einen konstruktiven Tip: google mal nach "Aufrechnung Rente". Vielleicht sind aus der früheren Selbständigkeit noch ein paar Sozialversicherungsabgaben offen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass das "in die Rente retten" schon mal nicht funktioniert.

    Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.

    Der TE erwartet "konstruktive Antworten", bekommt er sie, wird er patzig.

    Erstaunlich welche Großkotzigkeit so manch ehemaliger Selbständiger an den Tag legt. Meist kommt dann noch ein nettes "früher habe ich Millionen verdient" hinterher................. schade, dass es für die Altersvorsorge dann nicht gereicht hat.

    Hierzu volle Zustimmung. "Ich war früher selbständig, habe aber nie in die Rentenversicherung eingezahlt, und werde bald 67 Jahre".

    Schlimm genug, dass der Steuerzahler den Personen, die ihr Leben lang gut gelebt und nix für's Alter zurückgelegt haben, den Lebensunterhalt via Grundsicherung finanzieren soll. :cursing:

    Ansonsten ist der ganze Thread weniger was für's Sozialhilfeforum, sondern eher ein Fall für die Schuldnerberatung.

    3.000 € Kaltmiete? Sonst geht's aber?

    Und du weißt jetzt schon, dass du ab Oktober Bürgergeld beantragen kannst, weil deine Selbständigkeit nicht genug einbringt?

    Das ist genug Zeit,

    - um sich eine günstige Wohnung zu suchen

    - die alte Wohnung fristgemäß zu kündigen

    und

    - sich einen Job zu suchen, mit dem du deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Zur Zeit werden überall Mitarbeiter gesucht.

    Ok, also eigentlich sinnlos gewesen bisher...
    Was will man von Deutschland auch anderes erwarten ^^

    Da wird man sein Leben lang gemobbt weil Deutschland alle möglichen Ausländer rein holt und als Kind wird man daheim verprügelt weil das Jugendamt besseres zu tun hat als zu helfen und entwickelt dadurch eine Persönlichkeitsstörung, aber Hilfe darf man auch dann keine erwarten, wenn man sie sucht...

    Ach, daher weht der Wind.

    Man ist entweder krank (dafür kann man meist nichts) oder hat in seinem Leben nichts auf die Reihe bekommen (dagegen hätte man selbst was tun können).

    Schuld an der ganzen Misere ist man natürlich nie selbst, sondern "die Ämter" oder "die Ausländer" X(

    Wenn du meinst, dass die Entscheidung über deinen Schwerbehindertenstatus fehlerhaft ist, dann leg Widerspruch ein.

    Also, fassen wir mal zusammen:

    - keine Ausbildung

    - langzeitarbeitslos

    - kriminell (sonst wäre wohl kaum ein Bewährungshelfer notwendig)

    - lieber Sozialleistungen abzukassieren als einen Job anzunehmen

    - offenbar Wohnsitz verlegt, es werden aber immer noch Leistungen vom alten Jobcenter kassiert

    Soviel zum angesprochenen Thema „Auftreten und Charakter“…

    Da hilft nur eines: schnellstmöglich einen Job annehmen, denn du bist nicht nur dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, sondern spätestens 6 Wochen vor Geburt des Kindes auch der Mutter gegenüber unterhaltsverpflichtet (§ 1615l BGB).

    Die Erwerbsminderung und der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sind zwei ganz unterschiedliche Sachen.

    Wenn der Rentenversicherungsträger nur ganz stumpf festgestellt hat, dass die Versicherungszeiten nicht ausreichen, dann ist keine Feststellung bezüglich einer vollen Erwerbsminderung erfolgt. Vermutlich wird der Ablehnungsbescheid diese Fallkonstellation sein ("die Prüfung der Erwerbsminderung können wir uns schenken, die Versicherungszeiten reichen eh nicht für eine Rente aus").

    Sollte der Rentenversicherungsträger aber die komplette Prüfung gemacht haben "Ja, Emeram, sie sind voll erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI, aber die Versicherungszeiten reichen nicht für die Bewilligung einer Rente aus", dann sollte dies aus dem Ablehnungsbescheid auch genau so hervorgehen. Das müsste dem JC dann für die Bewilligung des Mehrbedarfes reichen.

    Davon abgesehen steht eine Festanstellung aus und die bekommt wohl wer? Ganz sicher nicht der, der ablehnt sondern wer abliefert.

    Solange dein Chef einen Dummen hat, der die Arbeit quasi für lau macht, wird er sicherlich niemanden fest einstellen.

    Und bei einem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 € pro Stunde arbeitest du knapp neun Stunden. Im Monat.

    Das arbeiten andere am Tag. Und zwar ohne vom Steuerzahler subventioniert zu werden.

    Selbst bei einem Lohn von 400 € wären das 32 Stunden im Monat, also rund 8 pro Woche.

    Du meist also nicht, dass das ein bißchen wenig ist?

    Deine Frage zielt nur darauf ab, wie kann ich es mir ohne viel Arbeit so gemütlich machen, wie es geht, um soviel Sozialleistungen wie möglich abzugreifen.

    Und sollte deine Frage darauf abzielen, dass dein Job nur regelmäßig 100 € einbringt (und der Rest wird unter der Hand bezahlt), wäre dies eine Frage, ob hier nicht sogar Schwarzarbeit vorliegt.

    Zum Tod deines Mannes erstmal herzliches Beileid.

    Aber was spricht dagegen, an dem Vermittlungsgespräch teilzunehmen? Vielleicht ergibt sich daraus sogar die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen, die es dir erlaubt, zusammen mit der Witwenrente deinen Lebensunterhalt ohne Hilfe des Jobcenters zu bestreiten.

    Wenn es ein regulärer Ausbildungsvertrag ist ist, ist die Ausbildungsvergütung nach Paragraf 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum letzten Werktag des Monats zu zahlen, d.h. die April-Vergütung wäre am 30.04.2024 fällig - und ist somit nach Paragraf 11 Abs. 2 SGB II im April anzurechnen. Da kann der Arbeitgeber sich auch nicht drüber hinwegsehen, denn der Auszahlungstermin für Ausbildungsvergütungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Ggfs. kann für den Monat April ein Darlehen nach Paragraf 27 Abs. 3 und 24 Abs. 4 SGB II gewährt werden.