Verstehen ist eine Kunst ignorieren eine Haltung.
Diese Kunst beherrscht du jedenfalls nicht...
Grundprinzip der Sozialhilfe ist seit Jahrzehnten: Regelbedarf plus Warmmiete plus eventuelle Mehrbedarfe abzüglich Einkommen = Hilfeanspruch.
Und unter Einkommen fallen Arbeitslohn, Renten, Kindergeld, Unterhalt usw., die teilweise ganz, teilweise nur zum Teil (nach Abzug von Freibeträgen) angerechnet werden.
Und da ist es völlig egal, ob diese Sozialhilfe in Form von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Bürgergeld (SGB II) oder Asylleistungen (AsylbLG) gewährt wird - in allen diesen Leistungen wird die Hilfe in etwa so berechnet. Nach welchem dieser Gesetze Leistungen gewährt werden, hängt von Alter, Erwerbsfähigkeit, ausländerrechtlichen Status etc. ab.