Du bildest mit deiner Frau und deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft.
Ihr habt zusammen ein Nettoeinkommen von 1200 € Übergangsgeld, 2300 € Nettoarbeitseinkommen (dürften ca. 3000 € brutto sein) und 250 € Kindergeld. Also 3750 € monatlich für drei Personen. Hiervon werden etwa 370 € Einkommensfreibetrag sowie Versicherungen abgezogen, rechnen wir der Einfachheit halber mal mit 400 € Freibeträgen. Da dürfte der Glaube daran, dass man zusätzlich noch etwas aus Sozialhilfekassen (zum Verständnis: Bürgergeld ist nix anders als Sozialhilfe) abgreifen kann, doch ziemlich daneben sein. Dass sich 1000 € weniger Einkommen natürlich erheblich bemerkbar machen, ist nachvollziehbar.
Rechnen wir einfach mal (ich rechne jetzt mal mit einem Kind zwischen 14 und 17 Jahren). Ist das Kind jünger als 14 Jahre, ist der Regelbedarf noch niedriger: Übergangsgeld 1200 € + Arbeitseinkommen 2300 € ./. Freibeträge 400 € + Kindergeld 250 € = 3350 € anzurechnendes Einkommen.
Um noch Ansprüche auf Bürgergeld zu haben, müsste euer Bedarf höher sein als das anzurechnende Einkommen.
Regelbedarfe 451 € + 451 € + 402 € = 1304 € zzgl. Unterkunftskosten. Selbst wenn die Unterkunfts- und Heizkosten (Miete oder Zinsen und Grundbesitzabgaben bei Eigenheim) bei monatlich bis zu 2046 € lägen, wäre der Bedarf durch das Einkommen abgedeckt.
Schulden (z.B. für Kredite / Autofinanzierung) können nicht berücksichtigt werden, ebenso die Tilgung bei der Finanzierung eines Eigenheims.
Die Chance, noch etwas aus Bürgergeldkassen zu bekommen, dürfte etwa bei Null liegen.
Da hilft in der Tat nur Ansprüche herunterschrauben, eventuelle Zeitungs- oder Pay-TV-Abos kündigen, Einkauf beim Discounter statt beim Vollsortimenter etc.