Beiträge von Toetje

    Wenn du auf das Geld verzichten kannst, dann kannst Du das natürlich tun. Eine Aufforderung die Kontoauszüge für den letzten Bewilligungsabschnitt vorzulegen kannst Du, je nach Fallkonstellation, dennoch bekommen. Grundsätzlich muss natürlich jegliches Einkommen angezeigt werden und es wird durch das JC geprüft ob es anzurechnen ist oder nicht.

    Eine Anleitung zum Betrug wirst Du hier nicht erhalten.

    Passiert ja auch nicht. Ihr werdet nicht schlechter behandelt, bloß weil ein Nachweis zu führen ist. Wie anders sollte festgestellt werden, dass euer übersteigendes Einkommen tatsächlich nicht mehr als der monatliche Beitrag ist? Manchmal benötigt es etwas Einsatz um zum Ziel zu kommen.... (Wie gesagt, meist ist der Weg andersrum und es liegt ein ablehnender Bescheid mit genau dieser Rechnung vor, dann ist der Antrag natürlich schneller gestellt)

    Grundsätzlich ist es korrekt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, einen vorläufigen Bewilligungsabschnitt am Ende des Bewilligungszeitraumes abschließend zu bewilligen und in diesem Zusammenhang dann eventuelle Nachzahlungen oder Überzahlungen zu ermitteln. Das hat also nichts damit zu tun, ob eine Sachbearbeitung dich nett findet oder nicht.

    Allerdings muss das prognostizierte Einkommen natürlich realitätsnah sein. Wenn also ein Kunde einen Minijob annimmt, wird generell erstmal das höchstmögliche Einkommen angenommen. Ist dies allerdings regelmäßig zu hoch und wird auch dauerhaft nicht erreicht, so lass dir dies von Deinem Arbeitgeber bescheinigen, am besten mit dem Betrag, de realistischerweise monatlich erzielt wird. Auf dieser Basis sollte ein Änderungsbescheid ergehen. Das dort angenommene Einkommen wird weiterhin etwas höher liegen, einfach damit Du am Ende des Tages eher eine Nachzahlung erhältst, als dass Überzahlungen zu erstatten wären. Beantrag mit dem Dokument Deines Arbeitgebers eine Neuberechnung des prognostizierten Einkommens.

    "Die" werden einen Ablehnungsbescheid haben wollen, aus dem der Einkommensüberhang hervorgeht. Da hilft es nichts, der Antrag mit der folgerichtigen Ablehnung muss gestellt werden. Oft ist das ja sowieso der Fall, da erst mit der Berechnung festgestellt wird, dass ein Wohngeldbezug plus evtl auch noch KIZ die Bedürftigkeit nach dem SGB II beendet. Ihr müsst dies mit dem Jobcenter klären.

    Du bekommst hier nun mal keine Anleitung zum Sozialhilfebetrug. Das wurde auch anderen Foristen schon mitgeteilt. Du hast ein müheloses Einkommen aus welchen Quellen auch immer und das wird angerechnet.

    Genau, das JC ist so lange im Boot, bis die EU festgestellt wird. Insofern hat das Sozialamt Recht. Also wieder beim JC die Leistungen beantragen, diese beauftragen den äD und gleichzeitig fristwahrend Sozialhilfe beantragen. Sobald ein Gutachten vorliegt, wird oder bleibt eine der beiden Behörden zuständig.

    Die uns vorliegenden Unterlagen seien nicht ausreichend, das Sozialamt könne nicht nachvollziehen das die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt wird und die Erwerbsunfähigkeit meiner Frau dauerhaft besteht.

    Dafür habt ihr doch den Bescheid - die Vorversicherungszeiten reichen nicht. Damit sollte alles klar sein.

    Die Erwerbsunfähigkeit ist auf dauerhaft festgelegt.

    Auch für diese Feststellung benötigt ihr einen Bescheid, entweder ist es zusammengefasst mit der Feststellung der EU auf Dauer und der Mitteilung, dass eine Rente nicht gezahlt wird weil s.o., oder es gibt zwei Bescheide. Die Zuständigkeit des Sozialamtes ist damit auch festgestellt, wenn die EU auf Dauer festgestellt ist und es keine Arbeitsmarktrente ist.

    ein Termin beim MD der Rentenversicherung anberaumt wird.

    Wenn die Rentenversicherung Deine Frau schon begutachtet hat, wird es keinen weiteren Termin geben. Und die Einschaltung eines weiteres äD erscheint mir ökonomisch unsinnig, auf die Feststellung der DRV sollte man schon vertrauen können.


    Füllt den Antrag mit den vorliegenden Unterlagen komplett aus und wartet ab, was passiert. Wenn es tatsächlich Probleme mit der Sachbearbeitung gibt, so hat diese immer auch einen Vorgesetzten.

    Nun ja, grundsätzlich bleibt dann ja erstmal das JC im Rahmen des SGB II im Boot. Für den Foristen wissen wir es natürlich nicht, wie die beiden Behörden miteinander arbeiten. Bei uns würde ein dem Kunden ein formloser Antrag auf SGB XII Leistungen zum unterschreiben vorgelegt und dieser weitergeleitet. Dann würde der äD eingeschaltet und nach Ergebnis würde der Kunde verbleiben oder zum Sozialamt wechseln.

    Das meinte ich, Rossi. Nur angesichts der unvollständigen Informationen wollte ich vorsichtig formulieren. Ich habe allerdings auch schon Fälle gesehen, in denen die DRV eben diese Entscheidung nicht getroffen hat, einfach weil die Wartezeiten nicht vorlagen.

    Jedenfalls ist es im Ergebnis so, dass wenn eine vollständige Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt, ob es nun die DRF oder der äD feststellt, die Zuständigkeit ins SGB XII wandert.

    So lange die vollständige und dauerhafte Erwerbsminderung für Deine Frau nicht festgestellt ist - das kann ich Deinem Post jetzt nicht entnehmen - bleibt das Jobcenter zuständig, die den ärztlichen Dienst einschalten werden. Wenn die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist, müssen die Leistungen beim Sozialamt beantragt werden. die Leistungshöhe ist unter dem Strich gleich. Das gilt letztlich auch für Dich und Deinen Gesundheitszustand.

    Wenn du ein Schmuckstück verkaufst, wird der Erlös in der Regel als Einkommen betrachtet. Das bedeutet, dass dieser Betrag von deiner Grundsicherung abgezogen werden kann. Es ist wichtig, dies dem zuständigen Amt zu melden, da es Auswirkungen auf deine Leistungen haben könnte.

    Wenn man keine Ahnung hat....

    Wenn ich mal alles bei Seite lasse, was ich in Richtung Stammtisch einordnen würde, bleibt die Frage warum Du eine aßnahme durchlaufen sollst. Diese Frage wird Dir nur Dein Arbeitsvermittler/Fallmanager beantworten können. Und warum Du "natürlich" kein Geld bekommen hast, wird Dir hier auch niemand beantworten können. Dies ist Angelegenheit des Sachbearbeiters in der Leistungsabteilung. Vielleicht fehlen noch relevante Unterlagen oder Deine finanziellen Reserven übersteigen den Freibetrag, das kann hier niemand beurteilen. Ich würde also dort nachfragen- Nötigenfalls gibt es einen Vorgesetzten, falls die andere Anfrage nicht zielführend ist..

    Wenn dem Jobcenter schon die Bewilligung der Rente vorliegt und euch noch nicht, solltet ihr mal nachfragen. Das ist normalerweise nämlich eher anders herum. Bezieht Deine Frau eine zeitlich begrenzte Rente oder eine Arbeitsmarkt Rente, und ist nicht ausreichend, so kann weiterhin über das Bürgergeld aufgestockt werden, bei einer Rente auf Dauer gilt das auch, nur es muss dann ein Antrag beim Sozialamt (SGB XII) gestellt werden.