Die uns vorliegenden Unterlagen seien nicht ausreichend, das Sozialamt könne nicht nachvollziehen das die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt wird und die Erwerbsunfähigkeit meiner Frau dauerhaft besteht.
Dafür habt ihr doch den Bescheid - die Vorversicherungszeiten reichen nicht. Damit sollte alles klar sein.
Die Erwerbsunfähigkeit ist auf dauerhaft festgelegt.
Auch für diese Feststellung benötigt ihr einen Bescheid, entweder ist es zusammengefasst mit der Feststellung der EU auf Dauer und der Mitteilung, dass eine Rente nicht gezahlt wird weil s.o., oder es gibt zwei Bescheide. Die Zuständigkeit des Sozialamtes ist damit auch festgestellt, wenn die EU auf Dauer festgestellt ist und es keine Arbeitsmarktrente ist.
ein Termin beim MD der Rentenversicherung anberaumt wird.
Wenn die Rentenversicherung Deine Frau schon begutachtet hat, wird es keinen weiteren Termin geben. Und die Einschaltung eines weiteres äD erscheint mir ökonomisch unsinnig, auf die Feststellung der DRV sollte man schon vertrauen können.
Füllt den Antrag mit den vorliegenden Unterlagen komplett aus und wartet ab, was passiert. Wenn es tatsächlich Probleme mit der Sachbearbeitung gibt, so hat diese immer auch einen Vorgesetzten.