Beiträge von Toetje

    für Alg1 ist die Höhe der Miete völlig egal, und dort interessiert sich auch keiner dafür, ob Du Deine Eltern unterstützt. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung.

    Wenn Deine Eltern aufstockend Bürgergeld beantragen wollen, muss dort geklärt werden, wie es mit dem Anspruch aussieht und wie Dein Auftauchen im Mietvertrag bewertet wird. Das sollte besser im Vorfeld geschehen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das selbe gilt auch, falls in 2 Jahren Sozialhilfe beantragt werden soll.

    Weiß der zukünftige Vermieter, dass Du selbst Bürgergeld beziehst? - Mit dem Jobcenter bekommst du sicher Probleme bei dieser Konstruktion. Und Du wärst zusätzlich auch für die Mietzahlungen verantwortlich, wenn Deine Eltern dazu nicht in der Lage sein sollten. Wie würdest Du das regeln?

    Ich würde es als Vermögensumwandlung betrachten - ähnlich wie ein Verkauf von privatem Besitz - und nicht anrechnen sondern dem Freibetrag hinzurechnen. Wenn du dann nicht über dem gesetzlichen Freibetrag landest, wäre es nicht anzurechnen. Melden solltest Du es aber dennoch, da es sonst bei Prüfung der Kontoauszüge zu Nachfragen kommen könnte.

    Wenn du über 25 bist, bildest Du eine eigene BG. Du wirst Anspruch auf den Regelbetrag haben (vorausgesetzt, es gibt kein anrechenbares Vermögen und auch keine sonstigen Einkünfte). Natürlich nicht auf Kosten der Unterkunft, da Du ja mietfrei lebst.

    Der Antrag kann über jobcenter.digital gestellt werden. Dort findest Du auch alle notwendigen Formulare. Selbstverständlich kannst Du dich auch bei deinem zuständigen Jobcenter beraten lassen.

    Wenn es Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit gibt, wird das der Kollege in der Arbeitsvermittlung mit Dir besprechen.