Beiträge von Toetje

    Versicherungspauschale ist das was der Name sagt, eine Pauschale für eine eventuelle Haftpflichtversicherung z.B. - Das Übergangsgeld zur beruflichen Eingliederung, auch wenn es sich z.B. um eine Ausbildung handelt, die im Rahmen, dieser Eingliederung realisiert wird, ist leider voll als Einkommen anzurechnen. Ein Freibetrag ist hier nicht vorgesehen. Es steht euch natürlich frei, hier in den Widerspruch zu gehen und dies letztlich gerichtlich beurteilen zu lassen. Aber zunächst vermute ich, auch ohne dass ich nun den Bescheid kenne, dass die Beurteilung korrekt vorgenommen wurde.

    Der Sachbearbeiter hat aber auch einen Vorgesetzten. Wenn das also tatsächlich so ist, dass nicht reagiert wird, dann würde ich - neben den genannten Aktivitäten, Kontakt mit dem Vorgesetzten aufnehmen oder eine Nachricht über das Kundenreaktionsmanagement (KRM) schreiben, diese Post dürfte auch über Geschäftsführung oder Bereichsleitung gehen. Immer vorausgesetzt, dass Deine Aussagen so korrekt sind, natürlich.

    Leben sie ja nicht zusammen, wenn es 2 Wohnungen gibt.

    Das habe ich auch nicht behauptet, und darum sagte ich ja, dass ich nicht weiß, welche Erkenntnisse das Jobcenter eventuell noch hat. Bei zwei, eventuell noch nebeneinander liegenden Wohnungen kommen durchaus mal Fragen auf. Letztlich können wir das ja nicht klären und darum habe ich auf Widerspruch oder Überprüfungsantrag hingewiesen.

    Es geht um den § 7 Abs 3a SGB II


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.

    länger als ein Jahr zusammenleben,

    2.

    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

    3.

    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

    4.

    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Das Jobcenter vermutet hier eine BG, weil die beiden Elternteile in einem Haus wohnen und unterstellt wird, dass dies aus finanziellen Gründen geschieht - eben um nicht als BG gewertet zu werden. Ob das Jobcenter für diese Annahme weitere belastbare Nachweise hat (außer den Wohnungen in einem Haus) kann ich natürlich nicht beurteilen. Eventuell wird hierzu in den Bescheiden mehr ausgeführt? Ansonsten empfiehlt sich nur ein Widerspruchsverfahren oder eine Überprüfungsantrag (bitte alle Bescheide genau nennen und erklären, welche Sachverhalte aus Kundensicht nicht gebührend berücksichtigt wurden)-

    Eben, hüben wie drüben wird nix einfacher. Ich kann halt nur nicht mehr in einer Frist für den einmaligen Bedarf was beantragen, sondern muss das direkt mit Erhalt des Schreibens tun. Der Verzicht macht m.E. nach nix einfacher. Aber das kann dem Frager letztlich ja auch egal sein.

    Im Gegensatz zu Damals gibt es keinen Anspruch auf diese einmalige Leistung mehr. Du kannst also nicht mehr für einen Monat wegen der BK-Nachzahlung beantragen. Es wird also immer ein kompletter Antrag durchzuprüfen sein, mit allem was dazu gehört und am Ende des Tages wird dann (eventuell) festgestellt, dass es einen Anspruch für einen Monat gibt.
    Daher erfolgen auch die Einladungen, wie bei jedem anderen Antrag.

    Die Zustimmung selbst ist nur eine Absicherung für den LE, aber keine Voraussetzung.

    Das ist so aber auch nicht ganz richtig - klar, ist die Miete angemessen, braucht es für die Zahlung der Miete keine Zustimmung. Aber die anfallenden weiteren Kosten, wie Kaution oder Umzugswagen, sind nur nach vorheriger Zustimmung zum Umzug übernahmefähig (§ 22 (6) SGB II). Es ist daher dringend zu empfehlen, sich die Zustimmung einzuholen.

    Nicht, wenn eine zusammenhanglose Frage ohne konkreten, den Frager persönlich betreffenden Hintergrund gestellt wird. Außerdem kann die Frage nicht seriös mit den wenigen bekannten Eckpunkten allgemein beantwortet werden.

    Und noch zu Deiner Info: Bei ungenehmigten Umzug in eine unangemessene Wohnung ist nix mit Karenzzeit. Du hast dann lediglich Anspruch auf Zahlung der angemessenen Miete und, soweit du die Mietzahlung entsprechend vollständig an den Vermieter abgetreten hast findet sich in der Abtretung ggfs. ein Passus der Dein Einverständnis erteilt, etwaige übersteigende Beträge aus deinem Regelbedarf zu entnehmen, um die Miete vollständig begleichen zu können. So würde sich der reduzierte Betrag im Ansatz erklären, der auf Deinem Konto gelandet ist. Möglicherweise rechnet das Jobcenter auch noch andere Überzahlungen oder Darlehen auf.

    Du könntest so eine Einwilligung natürlich zurücknehmen, müsstest dann aber den Differenzbetrag trotzdem an den Vermieter zahlen.

    :/

    Ganz ehrlich - warum sollte, bei dieser immer wieder auftauchenden Frage - irgendjemand eine sinnvolle Auskunft geben können:

    - bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter.ge) wir das Geld in Nürnberg zentral verarbeitet und angewiesen. Nürnberg wird sich kaum um regionale Feiertage kümmern, die die Mitarbeiten der JC haben keinen Einfluss auf die Prozesse in Nürnberg.

    - Optionskommunen können die Auszahlungen in eigener Regie veranlassen und nehmen dann vermutlich auch Rücksicht auf Feiertage. Ansonsten sind die frei, was die Auszahlungen angeht, kann also sein, dass die immer am vorletzten Werktag zahlen.

    - und letztlich ist es abhängig von der Bank bei der man ist. Erfahrungsgemäß dauert das Verbuchen unterschiedlich lang, weil auch da nur automatisch Stapel verarbeitet werden. (Da sitzt aber sicher niemand und beschießt, den Betrag x noch einen Tag zu behalten, weil der Hubert erst morgen gesetzlichen Anspruch auf die Knete hat). Kunden der Postbank warten oft länger, als Kunden bei SPK und VB, warum das so ist, weiß ich nicht.

    Da hier auch von den Fachleuten niemand weiß, was bei euch genau der Fall ist und wir alle leider über keine funktionierenden Kristallkugel verfügen, ist das nachfragen müßig. Das Geld muss morgen oder heute eigentlich kommen, abhängig vom Feiertag. Funktioniert etwas nicht, hilft nur, sich an den eigenen Sachbearbeiter zu wenden. Wenn dort das Geld rausgegangen ist, muss man warten.

    Alg I gibt es übrigens rückwirkend und Alg II wird im Voraus bezahlt.

    Hatte mal ein Gespräch mit jemanden und dabei entnommen das unsere Stadt immer etwas früher mit den Auszahlungen ist, da wir eine Optionskommune (?) sind.

    Das ist natürlich möglich und dann unabhängig von Nürnberg. Dennoch gilt auch hier: Letzter Werktag im Monat. Alles was früher kommt ist nicht planbar. Also kommt es bei Dir drauf an, wann diese Woche der Feiertag ist.