Nichts anderes passiert doch bei jedem Weiterbewilligungsantrag auch. Wenn der Sachbearbeiter durch eine Prüfung (aus welchem Grunde auch immer diese vorgenommen wird) feststellt, dass hier in der Vergangenheit offenbar zu unrecht Leistungen bezogen wurden, unternimmt er natürlich etwas. Je nach Sachverhalt gibt es neben der Rückforderung noch ein Strafverfahren.
Aus dem von Dir geschilderten Sachverhalt sind aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich. Hört sich so an, als hättest Du versucht, unberechtigterweise Leistungen zu beziehen, hat aber nicht geklappt, weil die Gesetzeslage (zu Deinen Gunsten) anders war als Du dachtest. Juristen haben dafür ein Wort, dass aber wohl als Beleidigung aufgefasst werden könnte.