Beiträge von frachdochnich

    Nichts anderes passiert doch bei jedem Weiterbewilligungsantrag auch. Wenn der Sachbearbeiter durch eine Prüfung (aus welchem Grunde auch immer diese vorgenommen wird) feststellt, dass hier in der Vergangenheit offenbar zu unrecht Leistungen bezogen wurden, unternimmt er natürlich etwas. Je nach Sachverhalt gibt es neben der Rückforderung noch ein Strafverfahren.

    Aus dem von Dir geschilderten Sachverhalt sind aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich. Hört sich so an, als hättest Du versucht, unberechtigterweise Leistungen zu beziehen, hat aber nicht geklappt, weil die Gesetzeslage (zu Deinen Gunsten) anders war als Du dachtest. Juristen haben dafür ein Wort, dass aber wohl als Beleidigung aufgefasst werden könnte.

    Vorab: eine Erbschaft muss man nicht annehmen.

    Du musst die Erbschaft und den Auszahlungstermin in jedem Fall beim Jobcenter anzeigen. Bist Du dann bei Auszahlung noch im Bezug, wird das Geld als Vermögen gewertet. Kommst Du mit Deinem Vermögen insgesamt nicht über die Freigrenzen, kannst Du das Geld behalten und kannst weiterhin Leistungen beziehen.

    Dürfte Vermögen sein. Viel wichtiger aber: was bedeutet "kleine teilweise EM-Rente"? Wenn die Rentenversicherung Deine Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, müsstest Du ggfs. Grundsicherung /Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen. Dort sind die Vermögensfreigrenzen geringer als beim Bürgergeld.

    Hallo,

    ich sehe ich da auch keine Chancen, auch wenn Deine Angaben für eine sichere Aussage etwas spärlich sind (Kinder? Nettoeinkommen? Werden Nebenkosten bezahlt? Vermögen?).

    Wenn Bürgergeld in Frage käme wird das für Euch beide (und eventuelle Kinder) berechnet und dann wird auch die Frage aufkommen, weshalb Du nicht auf Vollzeit aufstockst.

    Freiwillige Zahlungen an die Eltern/Schwiegereltern werden nicht berücksichtigt.

    Ich stimme Luca insoweit zu, dass es wohl auf den Zeitpunkt des Erbfalls ankommt, also auf die Frage, wann der Erblasser verstorben ist für die Frage, ob es sich um Einkommen oder Vermögen handelt.

    Insofern wird Dir wohl die Änderung nichts bringen, der Erbfall ist ja schon eingetreten.

    Du hast Vermögen in Form der Beteiligung an der Erbengemeinschaft. Dieses Vermögen ist auch verwertbar, wenn auch nicht von heute auf morgen. Insofern war es von Anfang und ist es immer noch anzugeben und letztlich ist es ggfs auch zu verwerten, wenn die Freibeträge überschritten sind.

    Wenn die Erbengemeinschaft schon vor dem AlgII-Bezug bestand, handelt es sich von vornherein um Vermögen, Dir stehen insoweit die Freibeträge zu, die derzeit allerdings noch geringer sind, ab 01.01. dann wie von Turtle dargestellt. Wieviel das Hausgrundstück wert ist, wird Dir hier auch keiner sagen können.

    Wie hoch Dein Anteil ist, ergibt sich aus dem Grundbuch und der Erbfolge, ggfs. aus einem Testament, falls ein solches vorlag.

    Ob für Dich oder jemand anderen, hier nochmal:


    Vielleicht doch nochmal zum Sozialsystem generell: Hintergrund ist (sollte sein):

    1. wer für sich selbst sorgen kann, hat das zu tun durch eigene Arbeit, Vermögen etc.

    2. Nur wer es nicht kann, bekommt Hilfe.


    Deshalb sollte sich die Frage, wieviel man verdienen darf, um weiterhin soviel wie möglich vom Staat unterstützt zu werden, nicht stellen.


    Auch wenn das immer mehr aufgeweicht wird: Man hat soviel zu verdienen, wie es einem möglich ist, um den eigenen Bedarf zu decken, nur wenn das nicht geht, springt die soziale Sicherung ein.

    Ich persönlich werde deshalb derartige Fragen nicht mehr beantworten.

    lt. Google-Übersetzer:

    Was sollte der Lohn sein, damit sie der Hilfe des Jobcenters nicht beraubt werden? Geldleistung, Miete einer Wohnung



    Vielleicht doch nochmal zum Sozialsystem generell: Hintergrund ist (sollte sein):

    1. wer für sich selbst sorgen kann, hat das zu tun durch eigene Arbeit, Vermögen etc.

    2. Nur wer es nicht kann, bekommt Hilfe.


    Deshalb sollte sich die Frage, wieviel man verdienen darf, um weiterhin soviel wie möglich vom Staat unterstützt zu werden, nicht stellen.


    Auch wenn das immer mehr aufgeweicht wird: Man hat soviel zu verdienen, wie es einem möglich ist, um den eigenen Bedarf zu decken, nur wenn das nicht geht, springt die soziale Sicherung ein.

    Ich persönlich werde deshalb derartige Fragen nicht mehr beantworten.