Und ja, aus medizinischen Gründen 😊
Dann hat sie einen Grundsicherungsanspruch. Und der Rest dann Bürgergeld.
Und ja, aus medizinischen Gründen 😊
Dann hat sie einen Grundsicherungsanspruch. Und der Rest dann Bürgergeld.
Alles anzeigenMeine Frage ist ähnlicher Natur.
Meine Frau bezieht seit 2018, bis zum Eintritt der AR, volle EU Rente.
Wir beziehen, zusammen mit 4 Kindern jetzt Bürgergeld.
Jetzt lese ich aber vermehrt, das meine Frau eigentlich Grundsicherung beantragen müsste.
Das würde ja bedeuten, das wir als Familie quasi kein Bürgergeld, stattdessen Grundsicherung beziehen müssten, oder?
Liebe Grüße Sven
Nein.
1- EU Rente gibt es nicht mehr. Entweder bekommt sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Hier ist die Frage ob befristet oder unbefristet und ob die Rente aufgrund medizinscher Gründe gewährt wird. Davon hängt hab, ob sie mit euch Bürgergeld beziehen kann oder Grundsicherungsnanspruch hat.
Danke. Es wäre 440 Euro im 1. Minijob und im 2. Minijob 520 Euro.
Es ist netto berechnet.
Darf man nur bis zu 520 Euro dann arbeiten?
Du darfst und sollst so viel arbeiten, wie du kannst. Schließlich bist Du verpflichtet, deine Arbeitsleistung zur Beseitigung deiner Hilfebedürftigkeit einzusetzen.
Hallo zusammen,
ich beziehe Bürgergeld, mein Lebensgefährte arbeitet noch (wir wohnen nicht zusammen) und geht nächstes Jahr in Pension. Wir wollen nun Nägel mit Köpfen machen und zusammenziehen, eventuell heiraten.
Wieviel seiner Pension und seiner Ersparnisse wird denn dann angerechnet? Bekomme ich dann überhaupt noch etwas? LG
Das kann man so pauschal leider nicht beantworten.
Grundsätzlich muss er seinen Einkommensüberhang natürlich einsetzen, um dich mit zu versorgen. Ob Du dann noch Anspruch hast, kann mit so wenig Info leider keiner sagen....
Wenn es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist (§ 43 Abs. 1 SGB VI), dann kann sicherlich ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II bestehen.
Oder bei der sog. Arbeitsmarktrente auch
sie sollte ihn beim jobcenter melden , im eigenen interesse . ggf gibts für die bedarfsgemeinschaft dann erhöhte zahlungen vom jobcenter. das rechnen die dann aus .
völliger Schwachsinn, bitte hör auf hier Unwahrheiten zu vermitteln. Sie muss das umgehend melden. Die KDU wird nur noch hälfitg anerkannt, ebenso erhält er möglicherweise Leistungen nach dem AsylblG, hat eventuell eine Wohnsitzauflage.
Das kann böse Repressalien nach sich ziehen, wenn man seine Mitwrkungspflicht verletzt.
Die Frage nach nem Bescheid hatte ich auch schon gestellt. Leider ohne Antwort.
Hatte ich gesehen. Also, wie so oft hier, heiße Luft. So kann man nicht weiterhelfen.
Gibt es einen Ablehnungsbescheid des JC? Wenn ja, stelle ihn doch bitte geschwärzt rein. Irgendwie klingt die Erörterung komisch...
Nach deinen Ausführungen ist die Ablehnung sgb 2 korrekt. So wäre der sgb 12 Träger oder Wohngeld richtig.
Leider so nicht ganz korrekt. Es könnte auch beim sgb 2 bleiben. Guck mal Auf der 2. Seite des Bescheides warum die befristete Rente gewährt wird.
Lg
Wichtig wäre zu wissen, ob es im Gesamten der Erbengemeinschaft gehört oder aufgeteilt ist. Es käme ja auch eine Teilungsversteigerung in Frage....