Ich nehme an Du beziehst SGB II Leistungen? Dann schau mal in den fachlichen Weisungen des Jobceners zu § 12 SGB II. Ein angemessenes Fahrzeug ist für jede erwebsfähgie Person in der BG nicht als Vermögen zu berücksichtigen.
Sie schreibt doch, dass Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt. DIes ist eine Leistung des SGB XII- Somit ist § 82 SGB XII fürs Einkommen und §90 SGB XII fürs Vermögen maßgebend.