Beiträge von asseli

    Bitte um Entschuldigung wegen mit dem Zahlendreher der Jahreszahl, 2024 war nicht gemeint.Ich versuche das Anliegen noch einmal zu erklären.

    Der jetzige Bescheid läuft aus zum 31.12.2022. MIndestens 6 Wochen vor Auslaufen muss dementsprechend ein Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig gestellt werden.Das bedeutet also , der Antrag wird jetzt gestellt.Somit könnte der vereinfachte Zugang dennoch gelten.

    Es werden nunmehr über das übliche Mass hinaus Unterlagen gefordert, so dass von einem vereinfachten Zugang nicht mehr zu sprechen ist.

    Ich meinte den vereinfachten Zugang aufgrund der Pandemie, dessen Gültigkeit bis zum 31,12.2022 verlängert worden ist.

    Somit wäre dieser vereinfachte Zugang auch im Rahmen eines Weiterbewilligungsantrages zu gewähren?

    Auch wenn die Weiterbewilligung dann erst ab 01.01.2024 notwendig wird.

    Vermögen ist sowieso nicht vorhanden, selbstverständlich.Das wäre auch nicht die Kernfrage gewesen.

    Guten Tag,

    bis zum 31.12.2022 gilt wohl noch die vereinfachte Antragsstellung auf Alg II ohne Vermögensprüfung.

    Wie ist der Ablauf , wenn man den WBA jetzt einreichen muss . um zum 1.01.2023 Leistungen zu erhalten?

    Welche Richtlinien gelten in diesem Fall?

    Über einen HInweis wäre ich dankbar.