Guten Tag zusammen
Vielen Dank für die Auskunft.
Mir ist leider erst etwas zu spät klar geworden das man beim derzeitigen Stand, dazu wahrscheinlich nichts mit 100%er Sicherheit sagen kann. und die Frage wahrscheinlich erst zu nem späteren Zeitpunkt sicher zu beantworten ist...
entschuldigt die Unsportlichkeit aber trotzdem vielen Dank für den Abschnitt mit dem Gesetzentwurf. Selber kann ich dazu im Netz leider gar nichts finden.
wisst Ihr bereits, ob jetzt wo das BüGe abgesegnet ist der oben genannten Paragraf
(1) § 87a Absatz 2
bzw.
der (Gesetzesentwurf, § 456 SGB III) Anwendung finden wird?
-hört sich ja für mich erstmal sehr gut an wenn Altfälle berücksichtigt werden sollen, und ja in meinem Fall führt es auch zu einem anerkannten Berufsabschluss. (IHK). (bin einer der wenigen die sowas betrifft, da so ziemlich alle meiner Kollegen während der Umschulungszeit ALG1 erhalten)-
vielen lieben Dank nochmal und wünsche einen schönen Sonntag