Hm ... das Gesetz selbst lässt halt irgendwie alles offen. Einerseits redet man von "... zwischenschritt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung" aber weiter unten heißt es dann auch " ... gilt das Sanktionsmoratorium nach Inkrafttreten zwölf Monate"
die 6 Monatige Vertrauenszeit (keine Sanktionen) wurde ja nun beim Bürgergeld zurückgenommen, so das man gleich von Anfang an wieder Sanktioniert werden kann. Jetzt meine Frage; kann man da ab 1. Januar schon Sanktioniert werden oder greift trotzdem erst mal weiterhin das Sanktion-Moratorium, was im Juni 2022 für ein Jahr durchgesetzt wurde? Eigentlich schon oder? Vielleicht weiß ja jemand mehr darüber.