Ich habe mir nochmals Ihre Webseite durchgelesen, da steht
Entsprechend dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Schutz der Würde des Menschen ist es die die Aufgabe der Sozialhilfe, „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§ 1 Satz 1 SGB XII).
Wenn die Leistungen für Alt (Sozialhilfe) und Jung (Bürgergeld) in der gleichen Notlage unterschiedlich betrachtet werden, dann müsste es auch eine unterschiedliche Betrachtung der Würde geben.