evtl hängt das mit vermuteter ortsabwesenheit zusammen . wenn jemand abtaucht gibs ggf kein bürgergeld .
Beiträge von Groby999
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eingliederungsvereinbarung wird wohl noch bis zum juli praktiziert . musst du aber nicht unterschreiben ohne gespräch vorher . und es kommt auf den inhalt an . es gilt vertragsfreiheit in deutschland
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Hmm , wäre ja fast Betrug . Da nicht zustehende Leistungen bandenmässig erschlichen werden , oder ?
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Hallo ,
da die Leiharbeitsbedingungen in Deutschland ja nicht den Vorgaben der EU entsprechen sondern deutlich schlechter sind , stelle ich mir folgende Frage .
Ist es zulässig Bürgergeldempfänger in derartige Leiharbeitsverhältnisse zu drängen (gegen ihren Willen ggf. ) mit Hilfe der Androhung von Sanktionen , obwohl diese Stellenangebote gegen die EU- Vorgaben verstossen ?
Grüsse
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es handelt sich nicht um eine mitwirkungspflicht ?
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es liegt keine Belehrung vor
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um mich geht es nicht
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Hallo ,
was droht einem Bürgergeldempfänger , wenn er mit einer (Fortbildungs)massnahme nicht einverstanden ist und diese nicht annimmt .
Grüsse
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Die entscheidende Frage : Hängt meine Existenz vom Grundgesetz ab oder vom Sachbearbeiten ?
Überspitzt formuliert -
Selbst wenn man den Sinn verstanden hat , ist es legitim zu wissen ob man theoretisch weiter eventueller Willkür ausgesetzt sein könnte .
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Morgen kommt erst der endgültige Text nach meinen Infos
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Genau . Wenn du alle Angaben zu deiner Situation angegeben hast und Bürgergeld erhälst und danach Mietänderungen , Heizungsumbauten im Haus usw. ordentlich angibst bzw bestätigst , erreichbar bist und Lebenszeichen abgibst ( siehe dein Berliner link ) erfüllst du deine Mitwirkungspflicht .
Was danach in dem Kooperationsplan vereinbart wird entscheidest du ja selber mit .
Dh. wenn du mal n Brief nicht erhalten hast für nen Termin , oder du nicht putzen willst in der Firma deines ex-Partners , kann maximal 30% Sanktion draus entstehen
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Wenn ich zb. nicht bereit bin meine Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen , erhalte ich kein Bürgergeld .
Richtig , das ist im Grunde keine Sanktion .
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wer höher sanktioniert verstösst gegen die verfassung und aktuelle rechtsprechung
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der text oben wurde durch den vermittlungsausschuss nicht verändert . das verfassungsgericht lässt das nicht zu
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Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs.
Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.