Referentenentwurf Bürgergeld-Gesetz
Stellungnahme zumr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches…
www.sovd.de
Das Bürgergeld kommt erst zum zum Januar 2023 . In deinem link wird von der Vergangenheit berichtet . Der neue endgültige Gesetzestext soll morgen veröffentlicht werden . Ich kenne bis jetzt den ersten Entwurf , die Änderungen durch den Vermittlungsausschuss und das Urteil des Verfassungsgerichtes .
Alle Infos besagen , dass mehr als ca 30% Sanktionen nicht kommen .
Hab ich aus den Medien . TV und Radio .
Und hier im Forum stehts auch irgendwo.
Ja . Zu hohe Sanktionen verstossen gegen das Existenzminimum das der Staat zu garantieren hat laut Verfassung . Wegen schlechter Wirtschaftspolitik , Inflation , Niedriglöhnen , unfähigen Zentralbanken usw. darf der deutsche Bürger nicht unter sein Existenzminimum geraten.
Auch wird Willkür der Behörden und tricksenden Arbeitgebern so ein Riegel vorgeschoben .
Das Verfassungsgericht hat zu hohe Sanktionen untersagt , deshalb sind die 30% ab nächstem Jahr das Maximum
also willkürlich ?
Strom mit ca. 40 Cent pro kwh liegt aber wohl weit über dem teuersten Energieträger im Heizspiegel ?
Wäre ja auch bei Ofen und Brennholz bzw. Kohle der Fall
Hallo ,
gibt es Tabellen die Heizkosten bei heizen mit Elektroheizungen beinhalten . Der Energieaufwand fürs Heizen ist ja nicht genau zu ermitteln in dem Fall .
Grüsse
Es ist anders und es heisst anders .
Hallo ,
wenn eine Person mit Schonvermögen von bis zu 40 000,- Euro einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchte , welches ja erst ab 1.1. 2023 gelten wird .
Ab wann wäre das möglich ?
Grüsse
Wann ungefähr wird diese Veröffentlichung sein ?
Naja , das Alter geht aber heutzutage auch gerne mal bis weit über 80 . Wenn ich dann mein Pulver mit paar-und-60 verschiesse ist das auch nicht so prickelnd .
Diese Austerität wird sich noch übel rächen .
Dann lieber das Geld in Deutschland verteilen als den Italienern schicken . Deren Bürger besitzen generell mehr .
Habs gefunden , hat sich erledigt
Zitat buerger-geld.org
" Die Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs des Bürgergeldes. Dabei werden Kosten der Unterkunft und Heizung nicht gemindert. "
Hallo ,
sehe ich das richtig , dass die möglichen Sanktionen sich nicht auf Heizkosten oder Wohnkosten beziehen , sondern nur auf die zb. 502,- Euro ( bei einem Alleinlebenden) beziehen ?
Grüsse