Was fällt denn alles unter Nachzahlungen zb . ?
Verteilen heisst ein Verteilen der Nachzahlungen über mehrere Monate ?
Was fällt denn alles unter Nachzahlungen zb . ?
Verteilen heisst ein Verteilen der Nachzahlungen über mehrere Monate ?
Hallo ,
wenn ich zb. in 2023 Bürgergeld beziehe , und bekomme zuviel gezahlte Steuern ( zb. Kapitalertragsteuer) aus dem Jahr 2022 rückerstattet , da ich aufgrund zu geringer Einnahmen in 2022 unter dem Steuerfreibetrag lag .
Wenn es zb. 1500,- Euro wären . Würde dieser Geldeingang nur für diesen einen Monat den Leistungsanspruch beim Bürgergeld 2023 mindern , oder über mehrere Monate ?
( Vermögen in jedem Fall unter 40 000 Euro , während Karenzzeit , Bürgergeld zb. ca 800,- gesamt pro Monat )
Genaugenommen wäre es ja in jedem Fall ein Entzug des Exzistenzminimums ( schon im Jahr 2022 des Steuereinzugs ) und dürfte garnicht angerechnet werden .
Grüsse
Super , gute Antwort
Wobei , die Karenzzeit würde sich ja dann verlängern um einen Monat .
Klären wir dann alles wieder vor den Sozialgerichten . Nicht , dass dort Langeweile aufkommt .
" Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. " < ---- Originaltext BMAS
Steuererklärung könnte deutlich verspätet abgeben werden , als Notlösung . Erst nach ca 24 Monaten Verspätung soll das FA wohl Strafen verhängen fürs Steuerjahr 2022 .
Hallo ,
ich informiere mich gerade übers Bürgergeld . Wie ich erfahren habe zählen Erbschaften demnächst als Vermögen und nicht mehr als Einkommen . Dh. wenn ich zb. in der Karenzzeit im ersten Bezugsjahr bin und zb. 5000,- Euro erbe , werden diese dem Vermögen zugerechnet und nicht als Einkommen betrachtet . Ist das so richtig ? Auch in der heute abgeänderten Version des Bürgergeldes ?
Gilt das auch bei Steuererstattungen vom Finanzamt aus dem Vorjahr ( zb eingezogene Kapitalertragssteuer) ?
Grüsse