Beiträge von Kunde

    Die Informationen, die ich finde besagen folgendes: Die Karenzzeit von einem Jahr gilt für alle Bürgergeldempfänger, unabhängig davon, ob sie vor Inkrafttreten des Bürgergeldes bereits Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch wie ALG 2 – vielleicht pandemiebedingt – bezogen haben. Zeiten mit staatlicher Unterstützung vor dem 31. Dezember 2022 bleiben für die neue Karenzzeit unberücksichtigt (§ 65 Abs. 4 SGB 2-Entwurf).

    Da ich bereits Hartz IV beziehe bin ich ja kein "Neukunde", sondern "Bestandskunde". Durch die beschlossene Regelung sollte dies allerdings irrelevant sein. Das müsste dann aber auch bedeuten, dass die Miet- und Heizkosten in voller Höhe erstattet werden, auch wenn sie über dem Regelsatz liegen.

    Der eigentliche Sinn der Karenzzeit ist ja, dass jemand, der gerade arbeitslos geworden ist nicht direkt seine Wohnung verlassen muss und für ein Jahr alle Kosten getragen werden. Dadurch, dass Bestandskunden aber explizit in die Regelung zur Karenzzeit aufgenommen wurden, sollte dies eigentlich bedeuten, dass auch ich als Bestandskunde die volle Miete von 650€ erstattet bekomme, da ich ja ab 1.1.2023 für ein Jahr Karenzzeit habe. Die Frage ist, ob dies zutrifft oder nur zugetroffen hätte, wenn ich mich erst im Januar nach Inkrafttreten des Bürgergeldes arbeitssuchens gemeldet hätte.

    Hallo,

    hier meine Frage: es wurde beim Bürgergeld nachverhandelt, dass bereits existierende Empfänger ebenfalls eine Karenzzeit von einem Jahr bekommen, nicht nur neue Empfänger. Da die Karenzzeit sich ja unter anderem auf die Mietkosten bezieht frage ich mich ob dies bedeutet, dass existierende Kunden die volle Miete erstattet bekommen, auch wenn diese über den Grenzwerten liegt. Falls dies nicht der Fall ist, wäre meine zweite Frage was genau denn dann die Karenzzeit für existierende Empfänger ist? Die Änderung muss ja irgendwelche Auswirkungen haben, sonst wäre das Thema nicht extra nachverhandelt worden.

    Zu meiner Situation: ich bin vor einigen Wochen nach mehreren Jahren im Ausland nach Deutschland zurückgekehrt und nun auf der Wohnungssuche. Ich habe aktuell ein Angebot für eine Wohnung die insgesamt 650€ kosten soll, also als nicht angemessen gilt. Da es jedoch nicht sehr einfach ist zeitnah eine passende Wohnung zu finden und ich dringend eine Bleibe brauche, überlege ich die Wohnung dennoch zu mieten und frage mich nun ob die beschlossene Karenzzeit für existierende Empfänger bedeutet, dass die vollen Kosten übernommen werden oder ob die Karenzzeit doch nur für neue Empfänger gilt, was die Frage aufwirft warum extra nachverhandelt wurde, dass existierende Empfänger ebenfalls abgedeckt sind. Was genau wäre dann durch eine Karenzzeit für existierende Empfänger abgedeckt?

    Vielen Dank schonmal für Antworten..