Beiträge von Scenic313

    Hi Turtle,


    Wenn es hier zu solchen Unterstellungen kommt, habe ich wohl etwas falsch oder unzureichend beschrieben.


    Wir wollen kein ALG2, sondern nur Unterstützung bei den Krankenkassenbeiträgen. Das ich irgendetwas steuerlich geltend machen könnte war mir nicht bewusst.


    Aktuell zählen wir sicherlich als Bedarfsgemeinschaft. Aber das wollen wir ja beide eigentlich nicht. Ich will zwar nicht für ihn bezahlen, will aber auch nicht, dass er obdachlos ist. Aber leider wird es jetzt wohl schwer da wieder rauszuholen.


    Danke dir auf jeden Fall.

    Und da er seit Monaten kein Geld von irgendwoher zu bekommen scheint, unterstützt du ihn doch wahrscheinlich sehr wohl.

    Hi Turtle, danke für die schnelle Antwort. Da ich daran interessiert bin, das er weder obdachlos wird noch verhungert tue ich das indirekt, ja. Das er bei mir wohnt wirkt sich natürlich auf meine Nebenkosten aus und der Kühlschrank ist auch schneller leer. Da sein Konto aber leider leer ist, ist es schwer diese indirekte Unterstützung zu stoppen.


    Was also erwartest du? Paare ohne Trauschein dürfen nunmal nach dem Grundgesetz nicht besser gestellt werden als Eheleute. Das ist Ausfluss des grundgesetzlichen Schutzes der Ehe.

    Ich erwarte nicht irgendeine Art von Besserstellung. Ich denke davon sind wir auch weit entfernt (Er kann ja nicht einfach an meiner Krankenversicherung beteiligt werden und dass er nichts verdient kann ich mir auch nicht steuerlich zu nutze machen). Allerdings werde ich jetzt quasi gezwungen ihn auch direkt finanziell zu unterstützen für den Krankenkassenbeitrag.

    Ohne den müsste er seine Therapie abbrechen, was seine Arbeitsunfähigkeit verlängern würde. Ganz davon abgesehen, dass er kein Geld von mir will und das seiner psychischen Situation auch nicht hilft (im Gegenteil).

    Warum ich hier schreibe? Mein Partner hat das Vertrauen in alle Instituionen verloren, nachdem man ihm "empfohlen hat", dass wir uns trennen sollten und er obdachlos werden könne, dann hätte er wohl wieder einen Anspruch.

    Hallo Zusammen,


    Seit einigen Wochen wird mein Partner von Amt zu Amt weitergereicht und erhält leider keinerlei Hilfe.


    Sein großes Problem ist, dass wir zusammen sind. Allerdings sind unsere Finanzen zu 100% getrennt. Er lebt allerdings jetzt schon seit über einem Jahr bei mir.


    Vor einigen Monaten hat er Hartz4 beantragt. Da er bei mir wohnt, wurde sein Konto zwecks der Bedarfsgemeinschaft geprüft. Dann wurde auch angefragt meine Konten einzusehen. Ich habe mich geweigert zu kooperieren mit der Rückmeldung, dass sie keinen Hinweis hatten, dass unsere Finanzen verbunden sind, außer das er bei mir lebt. Sein Antrag wurde ablehnt mit dem Hinweis auf die Bedarfsgemeinschaft. Jedoch wieder nur darauf gestützt, dass wir nen Jahr zusammen leben, kein Hinweis auf die Bereitschaft füreinander einzustehen.


    Wie können wir hier vorgehen. Macht ein weiterer Antrag Sinn? Sollte ich meine Konten offenlegen?


    Für jede Rückmeldung bin ich dankbar.


    MfG,

    Scenic