Beiträge von Sinaloa

    Meine Frage bezog sich eher auf den Umstand dazu gezwungen zu werden meinen kleinen Anteil der vermutlich 12,5% ist verkaufen zu müssen um von dem Geld zu leben. Auf 12,5% komme ich weil ich annehme meine dass Mutter 75% und mein Bruder 12,5% hat. Wie gesagt ich nehme an.
    Es ist eine Wiese auf der ein altes Haus ohne Dämmung und Elektroheizung steht. Den Wert des Ganzen kenne ich natürlich nicht. Zählt das Haus zu den 40000 Euro oder ist das was anderes? Ich kann ja das Haus und alles nicht ohne Weiteres zu Geld machen, meine Mutter wohnt ja drin. Davon abbeißen kann man ja auch nicht. Die Erbengemeinschaft besteht schon vor ALG II Erhalt. Macht das einen Unterschied als wie wenn man während des Bezuges von ALG II beziehungsweise Bürgergeld erbt?
    Für mich echt schwierig da durchzublicken.

    Eventuell hat hier jemand Tipps und Anmerkungen was zu tun ist und wie ich das machen kann.

    Gruß Sinaloa

    Hallo Leute,

    eventuell könnt ihr mir helfen. Ich bin in einer Erbengemeinschaft mit meiner Mutter und meinem Bruder.

    Die Erbengemeinschaft beinhaltet ein altes Haus und ein Grundstück.

    In dem Haus wohnt meine Mutter alleine. Ich wohne also nicht dort. Wie ist das jetzt mit der Vermögensprüfung die man ausfüllen muss? Was trage ich da ein? Die Erbengemeinschaft bestand schon vor Bezug von Hartz IV beziehungsweise dem Bürgergeld. Geld ist keines vorhanden, nur das alte Haus und ein Grundstück. Bis jetzt weiß das Amt nix davon, ist ja wohl auch nicht gut wenn die was wissen weil die sonst sagen ich muss verkaufen oder sowas in der Richtung. Falls ihr Tipps habt wie ich was machen muss auch auf Themen die ich gar nicht hier nachgefragt habe bitte mitteilen. Bin für weitere Fragen um die Sache zu klären offen.


    Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort mit Tipps und Vorschlägen wie ich das handhaben soll.


    Gruß Sinaloa