Es gilt, was im jeweiligen Gesetz steht. Und gerade bei Vermögen gab es schon immer eklatante Unterschiede zwischen den SozialleistunDank
Danke für deine Antwort. Aber es steht doch nicht im Gesetz. Da steht "angemessen". Dieser Begriff ist nicht im SGB XII definiert, in der Vergangenheit hat sich sowohl das SGB II als auch das SGB XII am WoGG orientiert, und dabei auch noch die Individuelle lage versucht zu berücksichtigen. Wenn also jetzt im SGB II als angemessen 140 qm definiert sind, ist das meiner Meinung nach auf das SGB XII zu übertragen. Ist nur meine Einschätzung die ich wenn es sein muss auch richterlich überprüfen lassen werde, insbesondere wenn es keine offiziellen Infos hierzu gibt.