Guten Morgen und ein frohes sorgenfreies Jahr wünsche ich allen!
Das Bürgergeld betrifft für ehemalige Hartz-IV Empfänger wohl nicht
die Unangemessenheit der Mietkosten
Nachdem, mein Regelsatz auf meinem Konto gelandet ist (pünktlich), habe ich auf der Seite des Ministeriums für Soziales gaaaaanz weit unten gelesen, dass bei bereits laufenden Leistungen,die Unangemessenheit der Miete WEITERHIN aus dem Regelsatz bestritten werden muss
Ist das wirklich wahr
Beste Grüße
Arlette