Beiträge von aclauss

    Herzlichen Dank für die detaillierte Antwort. Pauschalmiete ist es nicht. Ich werde eine Mail ans Jobcenter schreiben, wenn der Gebührenbescheid von der Abfallwirtschaft der Stadt da ist, der betrifft die Haushaltsgemeinschaft direkt, und eine Rechnung des Vermieters für die Müllmarke dazulegen. Mal sehen was passiert. Ich bin neu in diesem Angelegenheiten und manchmal etwas überfordert, daher habe ich mich auf dieser Seite angemeldet. Bei zwei BGs, die ich betreue klappt alles wunderbar, aber bei der dritten ist nichts einfach. Fehler über Fehler, falsche Berechnungen ...

    Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Abend noch

    Hallo Lone Ranger, vielen Dank für die Antwort. Ich habe das vermutet, aber nirgendwo eine Information gefunden. Heute ist der neue Bürgergeldbescheid gekommen und das Kindergeld wurde wieder abgezogen - also Widerspruch.

    Ich wünsche einen schönen Abend

    Hallo, noch einmal genau erklärt. in unserer Stadt läuft es folgendermaßen. jeder Haushalt bekommt einen Gebührenbescheid je nach Anzahl der Personen im Haushalt. Zusätzlich muss eine Marke für die Mülltonne gekauft werden. Der Preis setzt sich aus Größe der Tonne und Frequenz der Leerung zusammen. Meine Damen leben zukünftig in einem Mehrfamilienhaus, der Hausbesitzer hat mit den Mietern vereinbart, dass es eine große Tonne für alle gibt und die Gebühren für die Marke nach Anzahl der Personen geteilt wird. Das wurde beim Abschluss des Mietvertrages so besprochen, steht aber nicht im Mietvertrag. In der Nebenkostenabrechnung wird es berücksichtigt.

    Danke für die Antwort

    OK, Danke, muss ich nachlesen. Mündlich wurde es auf jeden Fall betreffend der Müllmarke gesagt. Der Bescheid für die Müllgebühr kommt nicht vom Vermieter, sondern von der Stadt. Wie sieht es da aus.

    Danke für die Antwort

    Hallo, hab ich auch vermutet, ist aber laut Kindergeldkasse nicht so. Es ist noch keine Entscheidung getroffen, das ist das, was mich irritiert.

    Trotzdem danke für die schnelle Antwort

    Ich betreue eine ukrainische Mutter mit 20jähriger Tochter. Die Tochter studiert online in der Ukraine. Kindergeld wurde beantragt, es ist bisher laut Familienkasse noch keine Entscheidung getroffen. Im Dezember kamen mehrere Bescheide in denen das Kindergeld ab Januar abgezogen wurde. Ich habe im Namen der BG Widerspruch erhoben.

    Frage: Darf Kindergeld abgezogen werden, obwohl kein Bescheid oder keine Auszahlung da ist, auch wenn evt. positiv von der Kindergeldkasse entschieden wird?

    Vielen Dank für die Antworten

    Noch eine Frage zu den Müllgebühren. Verstehe ich richtig, dass nicht im Regelsatz enthalten bedeutet, sie werden zusätzlich bezahlt.

    ich betreue eine ukrainische Wohngemeinschaft, zwei BG Nummern. Muss ein Antrag gestellt werden, oder genügt es die Rechnung der Müllgebühr ans Jobcenter zu schicken. Die separate Müllmarke wird vom Vermieter für das ganze Haus gekauft. Muss der Vermieter eine Rechnung ausstellen ?

    Vielen Dank für die Antworten