Beiträge von Sven4577

    Frechheit?

    Lern du doch selbst erstmal lesen!!

    Wenn man von " AUCH " oder " UND" rede ,ist von 2 Angelegenheiten oder Gegenständen,Personen,etc die Rede und nicht nur von einer...Eigentlich für die meisten logisch und klar verständlich. Sprich Regelsatzerhöhung UND Miete....Und nicht NUR die Miete und an diese 2 Angelegenheiten war auch meine Frage gerichtet

    2. Nur weil es vor dem Bürgergeld der gleiche Regelsatz war muss es danach nicht auch so sein.

    ..

    So Freundchen..wo bzw bei wem liegt nun der Fehler?

    Vll lässt es dann einfach sein,hier Antworten zu liefern, denn auf so saudämliche Fragen,woher ich nun wüsste, wieviel beim Vermieter an Miete eingegangen ist,kann man getrost verzichten und sind auch nicht hilfreich

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil..wäre angebracht ..bevor man hier "Auskunft " gibt..Und vor allem alles lesen und nicht nur die Hälfte.

    Meine Frage hat sich SOWOHL auf die Regelsatzerhöhung ALS auch auf die Übernahme der vollen Grundmiete bezogen

    Hallo

    Ich beziehe in erster Linie Rente aufgrund voller Erwerbsminderung auf Dauer.Zusätzlich beziehe ich Leistung nach SGB XII ( Miete)

    Diese wird jedoch aufgrund 5 qm zu grossem Wohnraum als nicht angemessen angesehen,so daß ich einen Eigenanteil zu tragen habe.

    Meine Frage lautet, ändert sich für mich überhaupt etwas ?Da ja auch der Regelsatz im SGB XII derselbe ist wie in SGB II

    Und wird nun auch in meinem Fall die volle, tatsächliche Miete bzw Grundmiete übernommen oder bleibt auch da alles wie bisher?