Beiträge von bugo007

    okay verstehe, danke. D.h. es bleibt mir jetzt nur übrig, mit dem Kreditgeld schnell eine Wohnung (zur Eigennutzung) zu kaufen oder den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, wenn ich Bürgergeld bekommen möchte, wobei vermutlich auch einer Kreditrückzahlung mit Neuauszahlung an eine meine Mutter nichts entgegensteht, was letztendlich auf das Gleiche hinausläuft.

    Letztendlich einfach nur eine Menge Bürokratie, die auf dasselbe Ergebnis hinausläuft, aber die eigene Altersvorsorge disincentiviert. Und der Staat nimmt sich selbst die Möglichkeit, das gezahlte Bürgergeld wieder zurückzufordern, wenn sich das Aktiendepot gut entwickelt und entsprechend Einnahmen abwirft.

    ja genau, ich hab damit Aktien gekauft. Aber ein Depot beinhaltet immer auch ein Cashkonto von dem aus die Aktien gekauft werden.


    In https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015849.pdf steht schonmal


    "Zu beachten ist, dass Darlehen nach § 24 Absatz 5 auf nicht sofort verwertbares Vermögen das zu berücksichtigende Vermögen vermindern, da die Darlehen nach erfolgter Verwertung sofort fällig sind (§ 42a Absatz 3 Satz 1 SGB II).


    D.h. grundsätzlich versteht der Gesetzgeber offenbar, dass Schulden quasi negatives Vermögen ist. Allerdings fällt ein Aktiendepot bestimmt nicht unter "nicht sofort verwertbares Vermögen".

    Guten Tag,


    ich habe während der Niedrigzinsphase vorletztes Jahr, als ich noch einen Job hatte einen 150.000 Euro Kredit aufgenommen zusammen mit meiner Mutter, die dafür ihre vermietete Eigentumswohnung gebürgt hat. Der Kredit läuft nun 10 Jahre, liegt auf meinem Aktiendepot und vergrößert sich (hoffentlich), wirft aber keine Dividenden, also keine Einnahmen ab, während meine Mutter den Kredit langsam abbezahlt. Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft. Falle ich nun mit diesem Kredit über die 40.000 Vermögensgrenze, oder wird hier nur Eigenkapital berücksichtigt, also ca. 150.000€ in ETFs minus 150.000€ Schulden und wenn ja, wo kann ich das in Anlage VM angeben? Die Schulden laufen ja auch auf meinen Namen und müssen in 10 Jahren zurückgezahlt werden.


    LG