Hallo Turtle,
danke für die Info, könnte es aber nicht passieren, dass das Jobcenter seine Meinung ändert und die Berechnung nun anhand meines konkreten Einkommens bzw. auch "erheblichen" Vermögens anstellen möchte, bisher wurde ich selbst aber noch nicht angeschrieben und musste auch keine Auskunft geben.
Folgender Satz wird beim Jobcenter zum Thema Vermögen genannt:
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Sind damit tatsächlich nur Bedarfsgemeinschaften oder auch Haushaltsgemeinschaften gemeint oder werden HG teilweise einfach als BG geführt und über die von dir genannten Anlagen HG und EK erweitert? So scheinst du es ja in deiner Antwort gemeint zu haben und eine BG würde ja hinsichtlich des verwertbaren Vermögens wieder berücksichtigt werden. Blicke da leider nicht ganz durch und würde mich gerne etwas absichern.
Mfg
Olm