Scheint hier ist einiges seltsam. Jobcenter scheint die eigenen Kompetenzen nicht zu kennen.
Zuerst ist doch wichtig, die neue Wohnung erfüllt die Vorgabe: barrierefrei. Bewertung der Fläche bzw. Kosten ist nachrangig.
Umzug wurde durchgeführt, Umzugskosten wurden nicht beantragt.
Jobcenter kann nur wg. Mehrkosten nerven. Zur Gegenwehr kann man Umzug in eine behindertengerechte Wohnung beantragen.
Stromkosten interessieren Jobcenter nur insoweit damit geheizt wird.
Thema Eigentümerwechsel / Umschreibung: Hier kann fachkundige Beratung weiterhelfen. Ich sehe in einer vorzeitigen Einweisung in das Eigentum keinen Vorteil.