Nachtrag : Kosten der Unterkunft und Heizung
"Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig übernommen (Karenzzeit).
Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt."
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld
Nachdem dort nicht steht: "Gilt nur für Neukunden" bzw. "Außer für Bestandskunden" ist die Frage eigentlich schon beantwortet...
Oder?