Beiträge von Carl.M

    Der Verein für soziales Leben e.V. schreibt auf seiner Seite, dass es nach wie vor einen anrechnungsfreien Freibetrag von 250 € gibt, wenn man einen Freiwilligendienst ausübt. Das traf zweifelsfrei auf das SGB II zu und sollte auch im Bürgergeld festgeschrieben, teilweise (für unter 24jährige) sogar erweitert werden. Hat jemand die aktuellen Durchführungsbestimmungen oder andere Rechtsquellen, die diese Fortschreibung bestätigen? Aktuell erlassen die Jobcenter die ersten Bescheide und kürzen für Freiwillige den Freibetrag auf 100 €, weil der Freibetrag von 250 € im neuen Gesetz nicht mehr enthalten sei.